Y
ypg
Die Aussage schützt aber auch nicht vor den Gefahren eines unzumutbaren Zahlungsplanes, den man unterschrieben hat.Insolvenz passiert übrigens häufig nicht durch böswillige Absicht
Die Aussage schützt aber auch nicht vor den Gefahren eines unzumutbaren Zahlungsplanes, den man unterschrieben hat.Insolvenz passiert übrigens häufig nicht durch böswillige Absicht
Das ist kein Wünsch-Dir-Was. Die 5% sind Gesetz und nicht verhandelbar. Ganz einfach. Bürgschaft ist nicht nötig. Das Gesetz spricht von einer Sicherheitsleistung, du kannst also auch 5% von der Gesamtbruttosumme einbehalten.Ich habe heute unsere Architektin/Ansprechpartnerin/Juniorchefin darauf angesprochen, dass wir ja einen gesetzl. Anspruch auf einen Einbehalt/Bürgschaft von 5% haben und der Zahlungsplan ansonsten nicht rechtswirksam wäre. Sie meinte daraufhin, dass wir den Zahlungsplan so von beiden Seiten unterzeichnet haben und dieser daher gilt. Eine Bürgschaft wäre nur mit weiteren Kosten verbunden und sie benötigen das Geld auch um entsprechend Materialien etc. zu bestellen.
Ja. Steht auch im Gesetz. Abschlagszahlung maximal 90% der Gesamtsumme. Die restlichen 10% NACH Abnahme.Gibt es ebenfalls eine Regelung, dass die Schlusszahlung 10% sein müsste?
1. uraltPS: Beim Bundesanzeiger hat das Unternehmen für 2021 Passiva/Aktiva von knapp 6.000.000€.
An den 5% aus der Überschrift halte ich mich garnicht erst auf, diese Reihenfolge aus der Einleitung finde ich viel bemerkenswerter,wir haben letztes Jahr im Mai einen Werkvertrag bei einer regionalen Baufirma für den Bau eines Einfamilienhaus unterschrieben, die ca. 30-40 Häuser pro Jahr baut. Nächsten Monat werden wir von der Gemeinde das Grundstück kaufen und dann, sobald wir die Kreditzusage für die Wohnbauförderung des Landes B-W bekommen und damit die aufschiebende Bedingung im Werkvertrag ausräumen, mit dem Bau beginnen.
Dem Kopfschütteln kann ich mich nur anschließen.Du zahlst Unsummen vorab (80%) für nen Rohbau, [...]. So etwas kann man nicht unterschreiben und ich wunder mich immer wieder, daß die Banken bei sowas mitspielen…
Ich kenne nicht die Bedingungen, mit denen die Fördermittel ausgezahlt werden.Meint ihr, dass die Bank bzw. auch die Hausbank, die die Ergänzungsfinanzierung macht, nun noch sagen kann, dass sie unser Projekt nur unterstützt wenn der Zahlungsplan Baugesetzbuch Konform angepasst wird? Dann könnten wir ja darauf hinwirken.