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ᐅ Wohnflächenberechnung: Sinnvoller Gestaltungsspielraum?


Erstellt am: 25.07.2019 16:08

ufr123 25.07.2019 16:08
Hallo Zusammen,

wir diskutieren derzeit mit unserem Architekten das Thema Wohnflächenberechnung. Dieser hat zwei Räume im Keller - welche erst mal nicht zu Wohnzwecken ausgebaut werden sollen, aber Grundstück. dafür geeignet wären - mit in die Wohnfläche aufgenommen und einen zweiten Rettungsweg über ein Kellerfenster eingeplant.

Gibt es aus Eurer Sicht Vor-/Nachteile dahingehend, eine eher größere oder kleinere Wohnfläche mit in den Bauantrag aufzunehmen?
Macht es bei Kosten, etc. einen Unterschied?

Vielen Dank für eine Rückmeldung!
ufr

nordanney 25.07.2019 17:24
ufr123 schrieb:

Gibt es aus Eurer Sicht Vor-/Nachteile dahingehend, eine eher größere oder kleinere Wohnfläche mit in den Bauantrag aufzunehmen?
Wenn es keine genehmigte Wohnfläche ist, kannst Du es formal auch nicht als Wohnraum nutzen und im Verkaufsfall auch nicht so deklarieren. Ich würde es direkt mit genehmigen lassen, falls möglich. Macht das Haus auf dem Papier deutlich wertvoller, auch für die Bank.

ypg 25.07.2019 23:13
Jepp, wie

nix zu schwör 26.07.2019 14:53
u.U. sind es auch gar keine Daueraufenthaltsräume, weil die lichte Fensterfläche in Relation zur Raumfläche zu klein ist.
Ein Rettungswegfenster ist hier oft viel zu klein, denn es werden je nach Landesbauordnung oft min. 10% der Raumfläche gefordert.

unser_schloss 26.07.2019 23:30
Auch wenn das noch lange dauern mag: Wenn Du eines Tages Dein Haus an Dein Kind vererben willst, ist es von Vorteil, wenn die Wohnfläche unter 200 qm ist. Dann kann es das Kind steuerfrei erben, wenn es dieses dann selbst bewohnt. Ist allerdings nur in hochpreisigen Gegenden relevant, sonst reicht vermutlich auch der Freibetrag.

rick2018 27.07.2019 08:58
Es wird dann nur der Teil über 200m2 betrachtet. Da reicht dann meist auch der Freibetrag von 400k aus.
Hoffentlich dauert der Fall noch lange. Bis dorthin werden sich die Regeln verändert haben.
wohnflächeraumflächefreibetrag