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ᐅ Wie würdet ihr das Haus auf dem Grundstück ausrichten?


Erstellt am: 21.07.21 20:17

MaxiFrett25.07.21 14:23
Das mit den gemütlichen Orten kommt auf jeden Fall 🙂

Wir waren gestern noch einmal auf dem Grundstück und haben mit den Nachbarn gefachsimpelt.
Wir haben uns dafür entschieden das Haus um 90° gedreht zur "Hauptstraße" zu stellen und zu spiegeln.
Dadurch wird der Weg zum Hausanschlusspunkt nicht so weit und vom Gästezimmer kann man in die Landschaft schauen.

Wir schwanken noch zwischen zwei Varianten. Gebt gerne eure Meinung dazu 🙂

Variante 1: Carport (4x6m) + evtl. Abstellraum (4x3m) seitlich im Norden des Hauses. Einfahrt können wir zu "Hauptstraße" hin realisieren oder evtl. zum Feldweg – müssen wir noch mit der Gemeinde klären.
Nachteil hier wäre, dass das Gästezimmer kein Licht mehr aus dem Norden bekommt.

Variante 2: Carport an der Grundstücksecke (siehe Bild rechts.jpg)
Den Vorteil, den wir hier sehen, wäre ein Sichtschutz zur Straße und 1m mehr "Spiel" zu Nachbars Garage hin im Süden.
Das Carport würden wir so kurz oder lang bauen, dass es mit dem Fenster der Küche passt und man daraus daran vorbei gucken kann.

Welche sagt euch mehr zu?




Lageplan mit Grundriss des Hauses, Carport und Abstellraum, Variante 1


Lageplan: Variante 2, Grundstück 78/1, Gebäude 53A, Carport/Abstellraum links.




Grauer Pkw steht am Feldweg, links Hecken und Blumen, rechts hohes Gras und Wiese.

Unkrautiges freies Grundstück neben einer Backstein-Garage; schwarzer Zaun, Felder im Hintergrund.
ypg25.07.21 14:31
MaxiFrett schrieb:

Variante 2: Carport an der Grundstücksecke
Ich bin mir eigentlich (eigentlich! 😉) sicher, dass ein Carport direkt an der Straße nicht erlaubt ist.
Ich würde mir auch diese Ecke für eine Bank oder zwei Stühle freihalten (Westseite)
MaxiFrett schrieb:

Variante 1: Carport (4x6m) + evtl. Abstellraum (4x3m) seitlich im Norden des Hauses. Einfahrt können wir zu "Hauptstraße" hin realisieren oder evtl. zum Feldweg – müssen wir noch mit der Gemeinde klären.
Nachteil hier wäre, dass das Gästezimmer kein Licht mehr aus dem Norden bekommt.
Prima Wahl! Ich persönlich hätte jetzt nicht gespiegelt, aber das sind ja persönliche Vorlieben.
Auf das Nordfenster im Büro kann man gut verzichten, wenn das Ostfenster groß genug ist.
Vielleicht wird dort Euer Garderobenschrank stehen?
MaxiFrett25.07.21 14:50
ypg schrieb:

Ich bin mir eigentlich (eigentlich! 😉) sicher, dass ein Carport direkt an der Straße nicht erlaubt ist.

Das habe ich in den FAQs von easycarport gefunden.
  • Grundfläche bis 30m² und maximal einer mittleren Wandhöhe von 3m sind baugenehmigungsfrei.
  • die Stellplatztiefe (Länge) mindestens 5m beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9m auf einer Grenze und 15m auf allen Grenzen stehen.
  • die Stellplatzbreite ist mit 2,50m vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,40m.
  • für eine Zufahrt zwischen der geplanten Stellfläche und der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) 3,00m zur Verfügung steht.

Hinsichtlich der Bestimmungen für die Grenzbebauung sind folgende Auflagen erforderlich:
  • Auf der Grundstücksgrenze selbst sowie bis zu 1,00m davon entfernt, darf nur gebaut werden, wenn 1. die Stellfläche kleiner als 36 m² ist, 2. die Länge nicht mehr als 9,00m beträgt und 3. der geplante Carport an seiner höchsten Stelle nicht größer als 3,00m ist. Da es erfahrungsgemäß in letzter Zeit verstärkt nach dem Bau eines Carports zu Streitigkeiten mit der Nachbarschaft kommt, sollte der Bauherr versuchen, eine schriftliche Zustimmung seines Nachbarn einzuholen.

Danach sind wir unter 9m Länge und 36m^2; Zufahrt wäre auch über 3m
ypg25.07.21 15:19
MaxiFrett schrieb:

Das habe ich in den FAQs von easycarport gefunden.
Lach… schau mal lieber in die Landesbauordnung Deines Landes, ggf Baurecht etc. Bebauungsplan gibt es ja nicht, aber wenn Du Dir die Flurkarte mal genauer anschaust, dann findet sich die ein oder andere gedachte Linie/Grenze 😉
An der Straße ist es ländlich fast immer grundsätzlich verboten, an der Grundstücksgrenze zu bauen… im Kern einer Stadt ist die Grundstücksgrenze meist auch die Baulinie.
Die Firma stützt sich im Übrigen auf die Grenzbebauung, die zu Nachbars geht, nicht zur Straße.
Escroda25.07.21 18:38
MaxiFrett schrieb:

Wir haben uns dafür entschieden das Haus um 90° gedreht zur "Hauptstraße" zu stellen und zu spiegeln.
🙂
MaxiFrett schrieb:

oder evtl. zum Feldweg
Das halte ich für ausgeschlossen.
MaxiFrett schrieb:

Welche sagt euch mehr zu?
Aus städtebaulicher Sicht Variante 1, eine bessere Grundstücksnutzung bietet Variante 2, die ich allerdings modifizieren würde (Doppelcarport ohne Abstellraum).
ypg schrieb:

Ich bin mir eigentlich (eigentlich! 😉) sicher, dass ein Carport direkt an der Straße nicht erlaubt ist.
Nach Flurkarte hätte ich hier auch die Genehmigungsfähigkeit bezweifelt, jedoch haben nach Luftbild schon zwei Nachbarn ihre Nebenanlagen vor der faktischen Baugrenze im Vorgartenbereich platziert. Bliebe die Frage, ob die jemanden gefragt haben oder einfach so gebaut haben.
Würfel*26.07.21 16:42
Wenn der Carport an die Straße darf, würde ich gleich einen Doppelcarport bauen und von der Hauptstraße aus reinfahren. Also ohne Stellplätze davor. Dann kann noch ein Abstellraum dahinter und du hast gleich Sichtschutz.

Du hast jetzt deinen Allraum mit den großen Fenstern genau gegenüber deines Nachbarn platziert und dir damit die denkbar schlechteste Aussicht geschaffen. Insofern würde ich das Haus unbedingt soweit wie möglich nach Norden schieben. Auch weil die Sonne im Winter schnell hinter Nachbars Haus verschwinden wird. Auf deinem Google Screenshot sieht man den Schattenwurf ja bereits deutlich. Dein Südgarten wird da schön im Schatten liegen und optisch ein dunkles Loch ergeben :p


Luftbild eines Grundstücks mit Grenzlinien und Gebäude-Overlay


Wenn Du das Haus unbedingt so ausrichten willst, würde ich es soweit wie möglich in den Osten schieben, damit es eben nicht direkt gegenüber deinem Nachbarn liegt. Platz genug hast du doch?
doppelcarportabstellraumgästezimmersichtschutzflurkartegrundstücksgrenze