ᐅ Wie viel Wohnraum? Wie viele Etagen? Ferienhaus im Sondergebiet
Erstellt am: 21.01.22 19:41
Marcel030221.01.22 19:41
Guten Tag, wir planen ein Ferienhaus in einem Sondergebiet (Niedersachsen) 1 geschossige Bauweise.
Unsere Vorstellung…
- Flachdach
- 3 Etagen:
1. Keller in Hanglage
2. Erdgeschoss
3. Dachgeschoss
- Überall Bodentiefe-Fenster
- Offener Treppenaufgang im Haus
Wir haben eine Bauvoranfrage gemacht, leider war das Ergebnis sehr enttäuschend.
- DG, KG dürfen nur eine Raumhöhe von 2,15m haben.
- DG, KG darf nicht als Wohnraum genutzt werden.
- Treppenaufgang ist offen, es wirkt so als wurde das gesamte Haus als Wohnraum genutzt wird.
- Bodentiefe-Fenster sind im DG, KG nicht in Ordnung, da es so wirkt das diese Räume dann als Wohnraum genutzt werden.
Wir verstehen nicht, warum wir es nicht als Staffelgeschoss planen können mit einer 2/3 Regelung und das DG als Wohnraum nutzen können.
Vielleicht habt ihr Tipps für uns, wie man es umplanen könnte um alles als Wohnraum zu nutzen.
Bebauungsplan Festsetzungen:

Unsere Vorstellung…
- Flachdach
- 3 Etagen:
1. Keller in Hanglage
2. Erdgeschoss
3. Dachgeschoss
- Überall Bodentiefe-Fenster
- Offener Treppenaufgang im Haus
Wir haben eine Bauvoranfrage gemacht, leider war das Ergebnis sehr enttäuschend.
- DG, KG dürfen nur eine Raumhöhe von 2,15m haben.
- DG, KG darf nicht als Wohnraum genutzt werden.
- Treppenaufgang ist offen, es wirkt so als wurde das gesamte Haus als Wohnraum genutzt wird.
- Bodentiefe-Fenster sind im DG, KG nicht in Ordnung, da es so wirkt das diese Räume dann als Wohnraum genutzt werden.
Wir verstehen nicht, warum wir es nicht als Staffelgeschoss planen können mit einer 2/3 Regelung und das DG als Wohnraum nutzen können.
Vielleicht habt ihr Tipps für uns, wie man es umplanen könnte um alles als Wohnraum zu nutzen.
Bebauungsplan Festsetzungen:
11ant21.01.22 23:53
Marcel0302 schrieb:
Guten Tag, wir planen ein Ferienhaus in einem Sondergebiet... scheint aber die Gemeindevertreter, die das Plangebiet ausdrücklich als Sondergebiet ausweisen, für Witzbolde zu halten.Marcel0302 schrieb:
Wir haben eine Bauvoranfrage gemacht, leider war das Ergebnis sehr enttäuschend.Nein, absolut erwartungsgemäß.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Myrna_Loy22.01.22 10:22
Der beigefügte Ausschnitt aus den baulichen Festsetzungen besagt nichts zu der Fragestellung.
Marcel030222.01.22 10:59
Myrna_Loy schrieb:
Der beigefügte Ausschnitt aus den baulichen Festsetzungen besagt nichts zu der Fragestellung.Das sind die Vorgaben von dem Bebauungsplan, dieser umfasst nur diese Regeln, keine weiteren, der Bebauungsplan hat nur 1 Seite.Marcel030222.01.22 11:02
11ant schrieb:
... scheint aber die Gemeindevertreter, die das Plangebiet ausdrücklich als Sondergebiet ausweisen, für Witzbolde zu halten.
Nein, absolut erwartungsgemäß.Das Gebiet ist ein Erholungsgebiet, daher Sondergebiet.
Myrna_Loy22.01.22 11:41
Edit.
Die Grundfläche und Geschossfläche beträgt laut der textlichen Festsetzungen maximal 65 qm. Damit wird festgelegt, dass die Keller- und Dachgeschosshöhen als nicht-Wohnraum zu bauen sind, daher die 2,15 m Deckenhöhe.
Die Grundfläche und Geschossfläche beträgt laut der textlichen Festsetzungen maximal 65 qm. Damit wird festgelegt, dass die Keller- und Dachgeschosshöhen als nicht-Wohnraum zu bauen sind, daher die 2,15 m Deckenhöhe.
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