ᐅ wie sind diese Punkte im Bebauungsplan zu verstehen
Erstellt am: 08.04.20 13:55
Escroda08.04.20 23:25
Du meine Güte, was haben sich die Stadtplaner da nur wieder ausgedacht. Das könnte die Abiturprüfung im Deutsch Leistungskurs sein: Interpretieren Sie den Text und arbeiten Sie die Absichten des Verfassers heraus.
Das wären dann 30%. Bei 30° beträgt die Höhendifferent 0,58m. Vom natürlichen Böschungsverhältnis ausgehend wären es 90cm für 60cm Höhendifferenz
Katdreas schrieb:Ja.
grundsätzlich ist ja wer abgräbt oder aufschüttet muss befestigen, oder?
Katdreas schrieb:Nein. "Das natürliche Gelände ist weitestgehend beizubehalten"
darf man innerhalb des Grundstückes machen was man will
Katdreas schrieb:Man weiß es nicht. Man könnte sagen, alles was höher als das Umliegende ist, ist erhöht und alles was steiler als das natürliche Böschungsverhältnis von 1:1,5 ist, ist steil. Vielleicht gibt die Begründung zum Bebauungsplan etwas her. Die Festsetzung an sich ist unbestimmt, wenn nicht noch irgendetwas aus den nicht veröffentlichten Punkten hilft.
wann ist eine Terrasse erhöht und wann eine Böschung steil?
Katdreas schrieb:Das wurde gesagt? Aus der Festsetzung geht das aber nicht hervor.
(aber auch nur 20cm hoch)
Katdreas schrieb:Sehe ich auch so.
dass Sockelmauern von Zäunen nur 20cm hoch sein dürfen und Natursteinmauern aber erlaubt sind
Katdreas schrieb:Da geht es ja nur um die Einfriedungen, die sich üblicherweise auf den Grundstücksgrenzen befinden, wo Höhenunterschiede durch Böschungen überwunden werden müssen.
wie soll man den dann die Höhenunterschiede abfangen?
Katdreas schrieb:Auf der Grenze darf sich ja gar keine Aufschüttung befinden, ansonsten hätte er gegen den Bebauungsplan verstoßen. Wenn er eine Befreiung hat, wird die wohl auch für einen Zaun gelten. Oder diejenigen, die genehmigen, machen genauso viel Unsinn wie diejenigen, die planen.
dann dürfe Nachbar 3 ja gar keinen Zaun machen weil ja durch die Aufschüttung schon über 120cm ist
Katdreas schrieb:Ja.
es sind gar keine Mauern zum abstützen erlaubt?zumindest an den Grenzen?
Katdreas schrieb:20cm Sockel sind erlaubt, aber nicht zum abstützen.
auch nicht die 20cm???
Katdreas schrieb:Nein.
sind Planzringe eine Böschung?
Katdreas schrieb:Doch. Als Einfriedung aber nicht als Stützmauer.
keinerlei Form von Mauer
Katdreas schrieb:Wozu?
um gerade Ebene vor dem Eingang zu haben
Katdreas schrieb:Ja, es sei denn, das Orts- und Landschaftsbild ist beeinträchtigt. Wobei wir wieder bei der Deutschklausur wären.
darf ich dann mit etwas Abstand zum Gehweg eine Mauer machen (Max, EFOK) und zw Mauer und Gehweg eine Fläche auf Höhe des Gehweges?
ypg schrieb:
also auf einem Meter 30cm in die Höhe
ypg schrieb:
Somit muss man 2 Meter seines Grundstücks an entsprechender Grenze „opfern“, wenn er 60cm korrigieren will.
ypg08.04.20 23:29
Escroda schrieb:
Das wären dann 30%. Bei 30° beträgt die Höhendifferent 0,58m. Escroda schrieb:
Vom natürlichen Böschungsverhältnis ausgehend wären es 90cm für 60cm Höhendifferenz Katdreas09.04.20 11:54
sorry, ich bekomme das mit dem Zitaten nicht hin. aber der Beitrag von Escroda bringt für mich langsam Licht ins dunkleAlso Trockenmauern dürfen als Einfiedung 120cm hoch sein, Sockelmauern von Zäunen 20cm, keine Mauern etc. zum Abstützen, hier müssen Böschungen gemacht werden
innerhalb des Grundstücks sind Mauern (wahrscheinlich nur Trockenmauern) erlaubt, solange der natürliche Geländeverlauf weitgehend beibehalten wird
wenn das eine Deutschklausur wäre, hätte ich eine 6 kassiert
11ant09.04.20 12:23
Katdreas schrieb:
Also Trockenmauern dürfen als Einfiedung 120cm hoch sein, [...]
wenn das eine Deutschklausur wäre, hätte ich eine 6 kassiertZumindest dieser Absatz wäre hochrot durchgestrichen.Als Einfriedung sind nur Zäune (oder nichts) zugelassen; die Sockel der Zäune dürfen immer nur 20 cm hoch sein, egal ob betoniert oder naß oder trocken gemauert. Nur Zäune dürfen 120 cm Gesamthöhe haben, innerhalb des Grundstückes ist EFOK der König. Innerhalb des Grundstückes kannst Du Grasböschungen oder Natursteinböschungen machen, die Verwendung von Pflanzringen lese ich dabei nicht als ausgeschlossen. Der Geländeverlauf soll ursprungsähnlich bleiben, also höchstens gestaltet und nicht vergewaltigt werden.
Katdreas09.04.20 12:54
aber zu Einfriedung steht unter 3. doch: Trockenmauern aus Naturstein sind zulässig
was darf ich den mit damit machen?
was darf ich den mit damit machen?
11ant09.04.20 13:11
Im Zweifel den Naturstein nur sockelhoch aufschichten, ohne das als Sockel eines Zaunes zu benutzen (?) - was sagt : ist hier die Bestimmtheit vernachlässigt ?
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