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ᐅ Wertermittlung von Ackerland zu Bauland?


Erstellt am: 04.05.2022 19:36

rbommes 05.05.2022 16:42
Und von dem Verkaufserlös möchte das Finanzamt auch noch die Hälfte.

Bei uns sind in der Nachbarschaft einige Deals mit der Stadt gescheitert (Vorkaufsrecht) und es wird bis zur Enteignung gewartet.
Reich wird der Landwirt oft damit nicht.

Benutzer200 05.05.2022 16:46
rbommes schrieb:

Und von dem Verkaufserlös möchte das Finanzamt auch noch die Hälfte.
Ich gehe mal davon aus, das der TE das Grundstück nicht als Spekulationsobjekt in den letzten 10 Jahren gekauft hat. Nach 10 Jahren ist der Verkauf steuerfrei, vorher will das FA übrigens nicht die Hälfte, sondern nimmt Deinen individuellen Steuersatz.

Zubi123 06.05.2022 08:02
Benutzer200 schrieb:

Ich gehe mal davon aus, das der TE das Grundstück nicht als Spekulationsobjekt in den letzten 10 Jahren gekauft hat. Nach 10 Jahren ist der Verkauf steuerfrei,

regelmäßig ist das Ackerland ja nicht erworben, sondern geerbt worden. Wenn beim FA noch keine Betriebsaufgabeerklärung zum ggfs. seit Jahren ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb abgegeben worden ist, dann ist ein Verkauf voll steuerpflichtig.
Problem gab es bei uns im Ort schon das ein oder andere Mal und die nachfolgende verkaufende Generation war sehr überrascht über die Post vom FA.

Benutzer200 06.05.2022 08:48
Zubi123 schrieb:

regelmäßig ist das Ackerland ja nicht erworben, sondern geerbt worden. Wenn beim FA noch keine Betriebsaufgabeerklärung zum ggfs. seit Jahren ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb abgegeben worden ist, dann ist ein Verkauf voll steuerpflichtig.
Ist das so? Meines Wissens ist eher die Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen das Thema. Bei Erbschaft werden die Besitzzeiten des Erblassers angerechnet - war es dort schon im Privatvermögen, hilft es dem Erbenden. Ansonsten geht es - sofern der Erbende nicht die Landwirtschaft weiter betreibt - ins Privatvermögen über und die 10 Jahre laufen.

schubert79 06.05.2022 12:28
Von mir Zahlen und Fakten aus 2013. Unserer Familie gehört Ackerland am leichten Hang. Verpachtet für ein Appel und Ei. Nicht der Rede wert. Gemeinde möchte Baugebiet ausweisen. Im 1. Abschnitt ca. 35 Parzellen. Z.t. Wird über Gemeinde verkauft, z.T. Über Investor. Lange Diskussionen, klagende Nachbarn, Ökoaktivisten etc. Später wurden wir uns alle einig. Verkauft wurde am Ende von uns für 68,- eur pro qm. Verkaufspreis nach Erschließung durch gemeinde und Investor für 295,- eur im 1. Bauabschmit. Im 2. Bauabschnitt dann für 340 eur. 2023 steht der letzte Bauabschnitt bevor mit Preisen von ca. 450 eur. Von der Fläche brutto wurden am Ende ca. 47% wirklich verkauft. Rest waren Straßen, grünanlagen, Regenbecke, Spielplatz etc.

ohne Beteiligung der Gemeinde , v.a. an den o.g. Öffentlichen Flächen, hätte der Investor NICHT mehr gekauft.

Zubi123 06.05.2022 17:26
Benutzer200 schrieb:

Ist das so? Meines Wissens ist eher die Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen das Thema.

Abgrenzung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen ist entscheidend. Aber ohne offizielle Aufgabeerklärung bleibt auch verpachtete Ackerfläche auch nach Generationen noch Betriebsvermögen der LuF.
Darum gibt’s den 16 Absatz 3b Einkommensteuergesetz.
Kann daher manchmal echt ne böse Überraschung sein :/
privatvermögeninvestorackerlandbauabschnittbetriebsvermögen