W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Welche Unterlagen muß der BT zur Übergabe aushändigen?KfW70 ETW


Erstellt am: 12.05.16 09:07

T2115012.05.16 09:57
ypg schrieb:
Bauträger? Soweit meine Kenntnis muss er gar nichts aushändigen. Er kann!

Oh. Wundert mich.

Wenn die Bank dann Unterlagen verlangt für die KfW Förderung: Wie kommt man denn dann an diese ran. Nur einmal so interessehalber gefragt.
ypg12.05.16 11:07
Sorry, ich meine Statik und Werksplanung.
KfW sollte doch zu Anfang schon mit den Unterlagen durch sein? Denke ich, weiß ich nicht
Robbaut12.05.16 16:21
Auf der KfW Seite findet man auf der Infoseite zu den einzelnen Förderprogrammen (z.B. kfw.de / 153) unter "Formulare & Downloads" ein PDF "Bestätigung nach Durchführung". Auf der vierten Seite sind acht Dokumente aufgelistet, die man 10 Jahre aufheben muss:
1. Vollständige Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus und dafür relevante Nachweise (Datenaufnahme [Flächenermittlung], U-Wert-Berechnung, Energieeinsparverordnung-Nachweis, ggf. Passivhaus-Nachweis, Wärmebrücken- oder Gleichwertigkeitsnachweis, Gebäudepläne/Planungsunterlagen, Dokumentation der Berechnung, (Fach)Unternehmererklärung nach Energieeinsparverordnung)

2. Rechnungen zum Nachweis der förderfähigen Investitionskosten (Adresse des Investitionsobjektes muss ausgewiesen werden)

3. Beim Ersterwerb: Nachweis über die förderfähigen Investitionskosten (mindestens durch eine Bestätigung des Verkäufers)

4. Das Formular "(Online-)Bestätigung zum Antrag (BZA)" im Original.

5. Unterlagen zur Dokumentation der vom Sachverständigen erbrachten Leistungen (Planung und begleitende Durchführung)

6. Bei erforderlicher Luftdichtheitsmessung: Messprotokoll

7. Bei einem Deckungsanteil der solarthermischen Anlage für die Heizungsunterstützung von mehr als 10 %: solarthermische Simulation

8. Nachweis des hydraulischen Abgleichs auf dem Bestätigungsformular der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

Ich verstehe das dann so, dass diese Dokumente zwingend zu einem KfW XX Haus dazu gehören und entsprechend vom BT/GU ausgehändigt werden müssen.

Unser GU war etwas überrascht über meine Anfrage, z.Zt fehlt aber nur noch #8. Für #1 musste der Energieberater wohl nur einmal auf Drucken drücken.
Bauexperte12.05.16 16:43
Hallo Erika,
fraubauer schrieb:

Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Das kann hier Niemand beantworten, weil wir Deinen Vertrag mit dem BT nicht kennen.
fraubauer schrieb:

Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in KfW 70 Bauweise gekauft. Habe das KfW Darlehen in Anspruch genommen.
Wenn das BV abgeschlossen ist, wirst Du bald Post von der KfW erhalten. Darin findest Du eine Art Fragebogen, welche von Deinem BT auszufüllen und mit Anlagen zu versehen ist; anschließend muß dessen Statiker wieder rechnen und der KfW beweisen, daß tatsächlich Kfw 70 im Sinne der Förderung erreicht wurde.
fraubauer schrieb:

Bekomme ich :
-Energieausweis?
-Wärmeberechnung? (Weil ich ja eine Wärmebrücke vermute)
-Werkpläne etc?
Wie gesagt, daß kommt auf Deinen Vertrag an.

Als Beispiel - wir übergeben vor, während oder nach dem BV: Werkplanung, Statik (Prüfstatik, falls erforderlich), Bodengutachten (sofern beim BV erforderlich, auch das chemische Gutachten), relevante Unterlagen KfW, Wärmeschutznachweis, Blower Door Test, nachrangige Bestätigung KfW sowie sämtliche Gewährleistungsunterlagen sowie eine Liste der Ansprechpartner zu den Gewerken.

Eine Wärmebrücke findet sich nicht in den Werkplänen; sie entstehen auch nicht ausschließlich durch unsachgemäße Ausführung! Sie sollten aber möglichst vermieden werden, wobei das nicht immer vollständig gelingt

Also Vorsicht mit "Vermutungen"!

Grüße, Bauexperte
Otus1117.05.16 10:02
fraubauer schrieb:

Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in KfW 70 Bauweise gekauft.
...
Ich würde gerne so viele Unterlagen wie möglich vom BT anfordern, damit ich während der Gewährleistung (falls es Probleme gibt) gleich alle Unterlagen habe.

Standardantwort der Juristen, Typ A: "Kommt darauf an....".

Worauf? Vertrag, Erforderlichkeit, Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, wer bekommt was von wem?

Grundstück. besteht kein Anspruch auf Baupläne.
Zu Ausnahmen und Überblick: Gurgel mal z.B. nach:
"WEG-Report Muss der Bauträger/Verkäufer dem Erwerber Pläne und Bauunterlagen übergeben?"

Und: DU hast allenfalls Anspruch, soweit das Sondereigentum nach WEG betroffen ist. Geht es um GemeinschaftsEigentum (und da steckt die Wärmebrücke ja meinst, sprich in Wand oder Decke), ist der WEG-Verwalter für die WEG-Gemeinschaft berechtigt, den Anspruch auf Herausgabe geltend zu machen (viel Spaß...) - es sei denn, du wurdest von der WEG-Gemeinschaft z.B. per Beschluss hierzu ermächtigt, die Pläne für alle heraus zu verlangen.

Und der Anspruch allein nützt wenig, ggf. muss der eingeklagt werden, da in der Praxis die BT nicht freiwillig damit herausrücken.
ypg08.07.16 15:07
gerade auf der Seite des Verbandes privater Bauherren gefunden:

Auch beim Verkauf von Eigentumswohnungen müssen Verkäufer dem Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen. Dabei werden die Ausweise immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Energieausweis erstellen und stellt ihn dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Verfügung.
blower door testkfwanspruchvertragförderungstatikdokumentewärmebrückegemeinschaftseigentumpläne