ᐅ Welche Unterlagen muß der BT zur Übergabe aushändigen?KfW70 ETW
Erstellt am: 12.05.16 09:07
Payday09.07.16 14:00
wir bekamen vom Bauunternehmen
- komplette Statik (50seiten+)
- planungsunterlagen für Lüftungsanlage, Wasserleitungen, usw...
- Berechnungen mit allen werten für die Dämmung
- energieausweis, weil wir den vom kfw sachverständigen angefordert haben
im Grunde bekamen wir alles, die komplette dokumentation.
eine Wärmebrücke kann man auch ohne unterlagen ziemlich leicht erkennen und nachweisen.
- komplette Statik (50seiten+)
- planungsunterlagen für Lüftungsanlage, Wasserleitungen, usw...
- Berechnungen mit allen werten für die Dämmung
- energieausweis, weil wir den vom kfw sachverständigen angefordert haben
im Grunde bekamen wir alles, die komplette dokumentation.
eine Wärmebrücke kann man auch ohne unterlagen ziemlich leicht erkennen und nachweisen.
ypg09.07.16 14:08
es geht hier um eine ETW und nicht um ein Einfamilienhaus wie bei Dir ! Also bitte nicht die Fragestellerin verunsichern!
Payday09.07.16 14:20
ändert im Grunde nichts, da es rechtlich das gleiche ist. der einzige unterschied ist, das einmal der Bauherr direkt, beim anderen mal die bauherrengemeinschaft (Gesellschaft oder wie auch immer) die unterlagen bekommt. eine allgemeine dokumentationspflicht in Deutschland für in "verkehr gebrachte" dinge ist in den jeweiligen Richtlinien angegeben. bei einer etw muss man sich ggf. an die Gemeinschaft wenden, welche diese unterlagen dann zb für jeden kopieren könnte oder das man wenigstens einsicht bekommt. am ende ist bei einer normalen etw der Verwalter ein Nachbar und mit den kann man sprechen. und eine Wärmebrücke kann man noch immer leicht mit einer wärmebildkamera prüfen. mittlerweile gibts die auch für Privatpersonen günstig zu kaufen, oder man leiht sich eine oder lässt gleich einen Profi kommen.
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