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ᐅ Welche Finanzierungsvariante soll ich nehmen.


Erstellt am: 07.05.18 09:05

Zaba1208.05.18 08:06
gmt94 schrieb:
Naja die Frage dabei die ich mir Stelle, findet dann jährlich eine Prüfung des Einkommens statt? Dann würde ich es ja nur für das erste Jahr bekommen. Danach sollten wir deutlich über der Grenze liegen.

...auch beim zu versteuernden Jahreseinkommen und abzüglich des 15k€ Freibetrags? Immerhin reden wir dann bei 2 Kindern von ca. 130k€ jährlichen Haushaltseinkommen.
HilfeHilfe08.05.18 08:11
Zaba12 schrieb:
...auch beim zu versteuernden Jahreseinkommen und abzüglich des 15k€ Freibetrags? Immerhin reden wir dann bei 2 Kindern von ca. 130k€ jährlichen Haushaltseinkommen.

wo steht 130k ?

75 k zu versteuerndes Haushaltseinkommen + 15 k pro Kind.

Bei dem TE wären das 90k . Deswegen würde ich auch die Verbeamtung nicht Abwarten. Da wird's denke ich beim TE kritisch
HilfeHilfe08.05.18 08:13
Zaba12 schrieb:
War bei der alten Eigenheimzulage (also bei meinen Eltern) auch so. Da sind viele mit Null Eigenkapital in die Finanzierung reingegangen, weil die Banken meinten, dass es ja noch Eigenheimzulage gibt von 30-40k DM.

Außerdem, fragen schadet nicht.
Wenn ich darauf wetten würde, würde ich in Richtung meines Vorschlags tippen, dass damit so bankenseitig so umgegangen wird.

deine Aussage ist quatsch. Die Banken haben das auch da nicht als Eigenkapital angesehen. Können Sie gar nicht. Das ist ein unsicherer Posten das einen Charakter eines befristeten Haushaltseinkommen hat.

Ich hatte noch die Eigenheimzulage. Also ich nach 3 Jahren verkauft hatte wurde Sie eingestellt.
gmt9408.05.18 08:14
Also wenn die Stelle mit Verbeamtung kommt liegen wir stand jetzt bei einem Jahresbrutto von ca. 119000€, das mit Werbungskosten auf unter 90k zu drücken wird schwierig. In den oben genannten brutto sind noch keine Überstunden, Dienstreise und Sonderzahlung drin. Mit zwei Kindern sieht die Sache dann schon wieder anders aus.
HilfeHilfe08.05.18 08:15
gmt94 schrieb:
Also wenn die Stelle mit Verbeamtung kommt liegen wir stand jetzt bei einem Jahresbrutto von ca. 119000€, das mit Werbungskosten auf unter 90k zu drücken wird schwierig. In den oben genannten brutto sind noch keine Überstunden, Dienstreise und Sonderzahlung drin. Mit zwei Kindern sieht die Sache dann schon wieder anders aus.

dachte ich mir.......... Deswegen wenn möglich nicht warten. Auch so solltet ihr eure Finanzierung genehmigt bekommen
Zaba1208.05.18 08:19
Die Basis sind das zu versteuernde Jahreseinkommen. Dies ist ungleich dem jährlichen Haushaltseinkommen.

Beispiel: Das Haushaltseinkommen liegt bei 88k€ Brutto im Jahr und du hast 2 Kinder, dann liegt dein zu verteuerndes Einkommen nach Abzug von Kindergarten, Freibeträgen, etc. weit unter 88k€. Wenn du deine Steuererklärung gemacht hast kannst Du da rein schauen.

Von dem Betrag wird noch mal ein Baukindergeld Freibetrag von 15k€ je Kind abgezogen.

Und wenn ich mir unser zu versteuerndes Einkommen anschaue, dann müssten wir schon 125k€ Brutto verdienen um aus dem Baukindergeld rauszufallen. Wir haben zwischen beiden Beträgen eine Differenz von 22k€. Ich weiß jetzt nicht wie es bei Beamten ist.
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