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ᐅ Was muß ein Architekt, ein Bauherr leisten?


Erstellt am: 28.01.2017 18:25

Matthias9541 28.01.2017 20:50
Ist aber so. Den Vertrag habe ich mit dem Bauträger abgeschlossen, der beschäftigt einen Architekten. Ich konnte mir dann bei dem Bauträger einen Bauunternehmer unter mehreren aussuchen, der mein Haus Schlüsselfertig baut. Den Namen des Bauträgers möchte ich momentan noch nicht angeben.

Nordlys 28.01.2017 20:50
Meine Meinung ist, Du hast schlampig geplant bzw. schlecht Deine Wunschliste kommuniziert. Nun soll der Andere die Schuld kriegen, zumal es nun was kostet. Vor Bauantrag hat sowas klar zu sein. Er hat Dir gesagt, das ist so mit der 3 m Grenze nur zu machen, wenn Haus tiefer. Da hättest Du da schon sagen müsse, das will ich nicht, was geht sonst noch?

Matthias9541 28.01.2017 21:04
Nordlys und die anderen, vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Es geht mir um keine Schuldzuweisung. Es kann durchaus sein, daß ich auch Fehler gemacht habe. Um dies einordnen zu können, sind mir Eure Rückmeldungen wichtig.
"Er hat Dir gesagt, das ist so mit der 3m Grenze nur zu machen, wenn Haus tiefer." Das hat er so nicht gesagt. Er gab ein Erstgespräch, in dem grob festgelegt wurde, wo die Garage stehen soll.

ypg 28.01.2017 21:15
Eine Zeichnung würde vieles besser erklären 🙂
Ich denke, Du hast einen Vertrag mit einem GÜ. Da das Grundstück Dir gehört, gibt es keinen Bauträger!

Alles, was geklärt werden muss, läuft über den GÜ und nicht über seine Angestellten oder beauftragten Subs, auch wenn es ein Architekt ist, der die Pläne für Dich erstellt.

Dein Vertragspartner ist der Gü!

Nordlys 28.01.2017 21:36
Unser Fall ähnelt. Eigenes Grundstück, Bau mit GU. Der Chef hat einen Planer, der Bauzeichnungen macht und einen externen Statiker. Chef ist beim Bauamt als Ingenieur vorlagenberechtigt. Nach letztem Gespräch und Handschlag in seinem Büro bekamen wir alle Zeichnungen als pdf, wir sagten, ja, so haben wir es beredet, der GU machte dann den Bauantrag fertig, wir fuhren zu ihm ins Kontor und checkten es nochmal, incl. Geländeplan, Höhen etc. Statik lag auch bei, nur die begreife ich nicht, die Excels werden schon stimmen, wir bauen ja keine Elbphilharmonie, und dann unterzeichneten wir drei Ex. Eines für mich eines für die Stadt, eines für den Kreis. Mit denen ging ich dann zum Bauamt der Stadt, gab ab, der machte in meinem Beisein seinen ok Stempel drauf, ab zum Kreis, drei Wochen später kam Genehmigung plus Gebührenbescheid. Und daran sind wir nun gebunden. So ist das. Wird das in Eurem Fall ganz ehrlich erinnert soviel anders gewesen sein?

Matthias9541 28.01.2017 22:21
YPG, Entschuldigung, daß ich im rechtlichen Bereich nicht so bewandert bin, das Grundstück gehörte vor Vertragsabschluss bereits mir. Dann scheint der Status meines Vertragspartners der eines GÜ zu sein.An den werde ich mich jetzt auch wenden. Anbei eine kleine Zeichnung. Nordlys, ok, ich muß einen neuen Bauantrag stellen, es gibt Mehrkosten, daß ist für mich aber immer noch das kleinere Übel gegenüber der Tatsache, daß das Haus auf Dauer 75 cm tiefer liegt.
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