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ᐅ Wann gehört ein Grundstück zum Außenbereich?


Erstellt am: 26.05.19 10:11

Stainless26.05.19 10:11
Auf der Suche nach einem Grundstück würden wir auch Grundstücke in Ortsrandlage in Betracht ziehen, eigentlich sogar bevorzugt.

Was mir aber nicht ganz klar ist, wann zählt es zum Außenbereich und könnte somit nicht bebaut werden und wann nicht.
Dies sollte ja vor dem Kauf sichergestellt sein, nicht dass man ein Grundstück kauft und danach die Genehmigung zum bauen nicht bekommt.

Wer kann das einem vor dem Kauf bestätigen/garantieren? Macht so etwas das Bauamt?

Prinzipiell sollte ja jedes Grundstück innerhalb einer Ortschaft, das an einer bestehenden öffentlichen Straße liegt schon mal ein Bauplatz sein.
Yosan26.05.19 10:28
Weiß nicht ob das in jedem Bundesland so ist, aber zumindest für Hessen gibt es im Internet die Karten mit den Bodentichtwerten und da ist auch gekennzeichnet, was nur landwirtschaftliche Fläche ist. Ob das 100% verlässlich ist, weiß ich nicht, aber zumindest als Anhaltspunkt, um dann für einzelne Grundstücke evtl. noch mal beim Amt nachzufragen, reicht es
M4rvin26.05.19 14:42
Merkt man das nicht am Preis? Baugrundstück 500€/qm und Wiesengrundstück 5€/qm.
Escroda26.05.19 14:56
Stainless schrieb:

Wer kann das einem vor dem Kauf bestätigen/garantieren?
Rechtsverbindlich ist nur ein gültiger, positiver Bauvorbescheid oder eine gültige Baugenehmigung für ein Vorhaben, welches deinem sehr ähnlich ist.
Stainless schrieb:

Macht so etwas das Bauamt?
Ja.
Stainless schrieb:

Prinzipiell sollte ja jedes Grundstück innerhalb einer Ortschaft, das an einer bestehenden öffentlichen Straße liegt schon mal ein Bauplatz sein.
Ja, wobei es zu "innerhalb einer Ortschaft" gelegentlich auch verschiedene Meinungen gibt.
Der Kreis Stormarn hat es in seinem Lexikon IMHO sehr gut beschrieben. Suchmaschine: Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich Stormarn
Zaba1226.05.19 16:09
Vor dem Kauf das Bauamt/Landratsamt fragen, dann bist auf der sicheren Seite.
Escroda26.05.19 17:02
Zaba12 schrieb:

Vor dem Kauf das Bauamt/Landratsamt fragen, dann bist auf der sicheren Seite.
Och Zaba, was soll der TE denn mit diesem Satz anfangen?
Anruf TE: Hallo Bauamt, darf ich auf dem Grundstück Musterdorf, Musterstraße bauen?
Bauamt: Ja.
TE: Gut, dann bin ich ja auf der sicheren Seite. Danke.
Bauantrag - abgelehnt, Außenbereich
TE: aber Sie haben doch gesagt ...
Bauamt: a) Wer hat das gesagt?
b) hab' ich nie gesagt
c) ich dachte, Sie meinten das andere Grundstück
d) ach, Sie sind gar kein Landwirt
e) aber doch kein Wohnhaus

Ohne förmlichen Antrag bekommst Du keine verbindliche Aussage von der Genehmigungsbehörde. Eine andere Möglichkeit wäre eine gut formulierte Klausel im Kaufvertrag.
grundstückebauamt