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ᐅ Wann Finanzierung abschließen ??


Erstellt am: 17.10.2014 11:48

toxicmolotof 22.10.2014 13:20
Ich sags ja nur. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In allen anderen Fällen wird es nicht kostenlos sein.

Seid vorsichtig und sagt nicht, es hätte euch keiner vor Vorverträgen gewarnt.

Es gibt keine Vorverträge nach deutschem Recht. Es gibt nur Verträge, und daran muss man sich halten.

Vega82 22.10.2014 13:30
Also sollte man einen Vertrag immer um ein Rücktrittsrecht wegen geplatzter Finanzierung erweitern ??
Oder was empfiehlst du?

toxicmolotof 22.10.2014 13:49
Einfach keine Bedingung bezüglich des Themas wann ein Rücktritt möglich ist.

Also "kostenfreies Rücktrittsrecht" Punkt, Ende, Aus. Keine einschränkende Bedingung ala....wenn hätte Grundstück bla bla...

baumann2013 22.10.2014 21:59
toxicmolotow schrieb:
Solche Klauseln gibt es bei Kreditverträgen nicht. Wenn das Recht zum Rücktritt (14 Tage) erloschen ist, ist es vorbei mit Rücktritt.

So sieht es aus. Spätestens 14 Tage nach Eingang des von Euch unterschriebenen Vertrages bei der Bank refinanziert sich die Bank. Wobei man grob sagen kann, dass keine Nichtabnahmeentschädigung für das Darlehen anfällt, wenn das Zinsniveau gestiegen ist (vielleicht noch eine Bearbeitungsgebühr). Aber wenn das Zinsniveau fällt, stellt Euch die Bank auch die Entschädigung (Zinsschaden) in Rechnung.

Zum Thema Bereitstellungszinsen wurde ja schon alles gesagt. Ich würde daher auch noch etwas warten und auch dann erst den Kreditvertrag unterschreiben, wenn der Bauvertrag unterschrieben ist. Und den wiederum, wie toxicmolotow schon geschrieben hat, mit einem bedingungslosen Rücktrittsrecht versehen (oder zumindest mit kostenlosem Rücktrittsrecht, sofern keine Finanzierung zustande kommt).
rücktrittsrechtfinanzierungzinsniveau