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ᐅ Wann Finanzierung abschließen ??


Erstellt am: 17.10.2014 11:48

Bieber0815 21.10.2014 20:22
toxicmolotow schrieb:
Wenn du dir heute einen Zinssatz sichern möchtest, aber noch nicht weißt ob und du den Kredit tatsächlich brauchst, wäre eine amerikanische Swaption das richtige Produkt deiner Wahl.
Ich weiß nicht, was das ist , würde meine Bank des Vertrauens aber nach einem "Forwarddarlehen" fragen. Allerdings glaube ich nicht, dass in den nächsten Monaten das Zinsniveau sich nennenswert ändern wird. Und die Finanzierung würde ich erst dann unterschreiben, wenn wirklich alle anderen Punkte auch wasserdicht geklärt sind.

Die Zeit bis dahin kann man nutzen, die Eigenkapital-Basis zu stärken

toxicmolotof 21.10.2014 23:35
Wenn du die Finanzierung erst abschließt, wenn alles geklärt ist, dann brauchst du auch keinen Forward mehr. Also irrelevant.

Vega82 22.10.2014 08:23
Also im Moment habe ich neue Infos dazu eingeholt.
Da wir erst im Januar Notartermin haben, können wir lt. Hausbaufirma dieses Jahr noch einen Vorvertrag, mit Rücktrittsrecht (falls doch etwas mit dem Grundstück schief läuft) schließen.
Damit können wir auch dieses Jahr noch den Kredit eintüten, so dass wir beim Notartermin gleich auch die Grundschuld mit aufnehmen lassen können.

Soweit wurde uns das zumindest bisher vom Grundstücksmakler und Hausbaufirma vorgeschlagen. Damit sollte dann theoretisch auch ohne weiteren Verzug der Hausbau zeitnah Anfang des Jahres starten können. (hoffen wir auf einen kurzen Winter ^^ )

Jochen104 22.10.2014 09:37
Vega82 schrieb:
Da wir erst im Januar Notartermin haben, können wir lt. Hausbaufirma dieses Jahr noch einen Vorvertrag, mit Rücktrittsrecht (falls doch etwas mit dem Grundstück schief läuft) schließen.
Damit können wir auch dieses Jahr noch den Kredit eintüten, so dass wir beim Notartermin gleich auch die Grundschuld mit aufnehmen lassen können.
Achte darauf, dass beim Rücktrittsrecht keine Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche fällig werden. Das würde ich in dieser Konstellation immer schriftlich ausschließen lassen.
Bis dann die Zahlung fällig wird, kann es ja auch noch etwas dauern. Daher noch mal die Empfehlung: Bereitstellungszinsen und Zinsbindungsfrist im Auge behalten und deshalb die Finanzierung nicht zu früh abschließen.

Vega82 22.10.2014 10:01
Ja es handelt sich um ein kostenfreies Rücktrittsrecht ohne Ansprüche. Werde es genau unter die Lupe nehmen, wenn ich den Entwurf erhalten habe.

So eine Klausel müßte es ja auch für Kreditverträge geben ?! Mal schauen, wir haben übernächste Woche unseren nächsten Termin bei Dr. Klein und lassen und dort noch mal beraten.

Musketier 22.10.2014 10:04
Vega82 schrieb:

Da wir erst im Januar Notartermin haben, können wir lt. Hausbaufirma dieses Jahr noch einen Vorvertrag, mit Rücktrittsrecht (falls doch etwas mit dem Grundstück schief läuft) schließen.
Damit können wir auch dieses Jahr noch den Kredit eintüten, so dass wir beim Notartermin gleich auch die Grundschuld mit aufnehmen lassen können.

Falls ihr den Werkvertrag noch nicht unterschrieben habt, dann laßt euch den Baubeginn mit festschreiben.
Wir hatten im Vertrag zwar auf die Bauzeit und entsprechende Vertragsstrafen geachtet, der Beginn für unser Bauvorhaben hat sich aber ewig hinausgezögert, so dass wir auch fleißig Verzugszinsen gezahlt haben.
Erst hatte sich durch benötigte Vermessungsanerkennung/Überbau der Nachbarn und den langen Winter vorletztes Jahr die Fertigstellung des Baufeldes verzögert, so dass kein Notartermin stattfinden konnte. Als der Notartermin dann durch war, gabs Probleme mit der Baugenehmigung und als das dann durch war, hat sich die Baufirma sehr viel Zeit mit dem Start des Bauvorhabens gelassen. Wir hatten eigentlich gedacht, dass wir ein halbes Jahr eher mit dem Bau starten können und vielleicht schon letztes Jahr einziehen können. Einzug war im August diesen Jahres.
dr. kleinnotarterminfinanzierungrücktrittsrechtvertragsstrafen