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ᐅ Wärmepumpe nicht mehr lieferbar - Rechtliche Frage


Erstellt am: 29.04.19 11:47

Lumpi_LE30.04.19 16:09
aero2016 schrieb:

Das dürfte vermutlich der typische Fall von Unmöglichkeit gemäß Baugesetzbuch sein.
Man kann das Ding ja überall im Internet kaufen, wo der Betrieb das Gerät herbekommt wäre mir als Kunde ja egal.
hampshire30.04.19 16:16
Das wäre mein Weg:
Eigene Bockigkeit abstellen und eigenes Ziel definieren: Was genau willst Du erreichen? Welches Entgegenkommen bist Du bereit zu gehen?
Selbst bei Viessmann anrufen und Info aus erster Hand bekommen, ggf. über Viessmann das Teil bei Grosshandelspartnern suchen lassen.
Installateur nach dem Bestelldatum fragen (zu spät bestellt?).
Zielführend verhandeln.
Eskalation erst wenn Installateur sich völlig unbeweglich zeigt.
Stadtvilla1930.04.19 17:06
Also hab bei Viessmann nachgefragt die Vitocal 333- G gibt es noch aber darum ging es ja nicht. Aber die Interne Kühlung wurde wohl mangels Nachfrage eingestellt weil die Interne Kühlung nicht mit einem externen Pufferspeicher kombinierbar ist. Jetzt gibt es nur noch die Vitocal 333 G ohne Kühlung und dann muss man halt das externe Bauteil dazu kaufen...


Mir geht's ja mehr um meine Verhandlungsposition und mein rechte. Wenn ich jetzt sage " nö ich will aber ne Viessmann" und mein Installateur sagt gibts nicht mehr oder ich bekomme jetzt 2.000€ extra. Wo stehe ich dann darf ich auf das Pochen was ich unterschrieben habe un er muss die Zusatzkosten übernehmen oder bin ich der Gelackmeierte der jetzt entweder auf die Kühlung verzichten muss, eine anderen Hersteller bekommt oder den Aufpreis zahlen muss ?
hampshire30.04.19 17:32
Stadtvilla19 schrieb:

Wo stehe ich dann darf ich auf das Pochen was ich unterschrieben habe un er muss die Zusatzkosten übernehmen oder bin ich der Gelackmeierte der jetzt entweder auf die Kühlung verzichten muss, eine anderen Hersteller bekommt oder den Aufpreis zahlen muss ?
Wo Du stehst ist in Deinem Vertrag geregelt. Das kann Dir hier keiner sagen. Hinweise auf AGB und Formulierungen hast Du hier im Thread schon genug bekommen.
Der „Gelackmeierte“ bist Du nicht, wenn Du die Kühlfunktion bekommst, auch wenn ein anderer Hersteller das Bauteil liefert. Ich habe den Eindruck, dass Du einen Vorwand suchst, deine Auftragskürzung (Installation) irgendwie durchzubekommen und es Dir egal ist, wenn Dein Lieferant am Ende der „Gelackmeierte“ ist. Interesse an einer fairen Lösung sieht anders aus.
aero201630.04.19 17:44
Stadtvilla19 schrieb:

Also hab bei Viessmann nachgefragt die Vitocal 333- G gibt es noch aber darum ging es ja nicht. Aber die Interne Kühlung wurde wohl mangels Nachfrage eingestellt weil die Interne Kühlung nicht mit einem externen Pufferspeicher kombinierbar ist. Jetzt gibt es nur noch die Vitocal 333 G ohne Kühlung und dann muss man halt das externe Bauteil dazu kaufen...


Mir geht's ja mehr um meine Verhandlungsposition und mein rechte. Wenn ich jetzt sage " nö ich will aber ne Viessmann" und mein Installateur sagt gibts nicht mehr oder ich bekomme jetzt 2.000€ extra. Wo stehe ich dann darf ich auf das Pochen was ich unterschrieben habe un er muss die Zusatzkosten übernehmen oder bin ich der Gelackmeierte der jetzt entweder auf die Kühlung verzichten muss, eine anderen Hersteller bekommt oder den Aufpreis zahlen muss ?
Ich würde (nochmal) sagen, das steht im Baugesetzbuch. In den AGBs vermutlich nicht.
Das ist wohl ein Fall von nachträglicher Unmöglichkeit.
Der Installateur muss Dir nichts einbauen, was es nicht mehr gibt. Im Gegenzug kann es sein, dass eine Schadensersatzpflicht entsteht.
Stadtvilla1930.04.19 19:02
Wie gesagt ich habe keine AGBs dabei es ist ein Leistungsvertrag wo alle Teile aufgeführt sind die bei uns eingebaut werden sollen. Es gibt keinen Anhang mit AGBs und auch sonst gibt es weit und breit keinen Hinweis in dem Vertrag.

Ich will nix durch bekommen ich will nur das was ich unterschrieben habe und das ist eine Viessmann mit Kühlung aber ohne Aufpreis oder ähnlichem.
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