ᐅ Wärmepumpe nicht mehr lieferbar - Rechtliche Frage
Erstellt am: 29.04.19 11:47
aero201630.04.19 20:00
Stadtvilla19 schrieb:
Ich will nix durch bekommen ich will nur das was ich unterschrieben habe und das ist eine Viessmann mit Kühlung aber ohne Aufpreis oder ähnlichem.Und wie soll der Installateur das bewerkstelligen, wenn es das Teilnicht mehr gibt?
Snowy3630.04.19 20:01
aero2016 schrieb:
Und wie soll der Installateur das bewerkstelligen, wenn es das Teil
nicht mehr gibt?Das Bauteil besorgen und den Aufpreis soll er zahlen .....ypg30.04.19 20:37
I
Dann hast Du einen Werkvertrag nach Baugesetzbuch oder VOB, da müsste es drin stehen.
Ein bockiger Mensch (ich will, ich will) ist immer in einer schlechteren Verhandlungsposition als jemand, der dem Anderen ein Angebot macht, dem suggeriert, das er der Gewinner in der Situation ist, obwohl er es nicht ist. Das nennt man Diplomatie und Verhandlungsstrategie...den Hinweis mit der Elektrik musst Du selbst einstricken.
Vielleicht kann Dir dahingehend noch einen Tipp geben 🙂
Stadtvilla19 schrieb:
Wie gesagt ich habe keine AGBs dabei es ist ein Leistungsvertrag wo alle Teile aufgeführt sind die bei uns eingebaut werden sollen. Es gibt keinen Anhang mit AGBs und auch sonst gibt es weit und breit keinen Hinweis in dem Vertrag.
Dann hast Du einen Werkvertrag nach Baugesetzbuch oder VOB, da müsste es drin stehen.
Stadtvilla19 schrieb:
Mir geht's ja mehr um meine Verhandlungsposition
Ein bockiger Mensch (ich will, ich will) ist immer in einer schlechteren Verhandlungsposition als jemand, der dem Anderen ein Angebot macht, dem suggeriert, das er der Gewinner in der Situation ist, obwohl er es nicht ist. Das nennt man Diplomatie und Verhandlungsstrategie...den Hinweis mit der Elektrik musst Du selbst einstricken.
Vielleicht kann Dir dahingehend noch einen Tipp geben 🙂
Nordlys30.04.19 21:05
Snowy36 schrieb:
Das Bauteil besorgen und den Aufpreis soll er zahlen .....O Gott. Ich bin entsetzt ob dieser Haltung.Snowy3601.05.19 08:31
Nordlys schrieb:
O Gott. Ich bin entsetzt ob dieser Haltung.Nein brauchst du nicht das war die Antwort für denjenigen der meinte der Vertrag sei nicht mehr erfüllbar ... ist er aber . Nur nicht zumGleichen Preis .
HilfeHilfe01.05.19 08:48
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