Wärmepumpe mit Wärmepumpentarif ?

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tomtom79

tomtom79

Die sperzeit ist bei zb. uns gesplittet und Wir haben nichts gemerkt bis jetzt. Haben aber 300 Liter Warmwasser Speicher.

Sperzeit ist Glaube Zwischen 8:30-9:30
Und abends zwischen 17:30-18-30 .
Und in dieser Zeit braucht man selten Warmwasser geschweige den das das Haus abkühlt.

Aktuell bei 200m2 und im Winter immer mindesten 23 Grad sind wir bei 2900 kW in 10 Monaten beim Kfw 70 Haus. Finde das kann sich sehen lassen. Und wir wohnen auf ca 500m über NN das heißt locker 30 tage Schnee im Schwarzwald.

Die Wärmepumpen haben viel einstellpotential. Wir haben zb erst seit kurzen eine Abschaltung drin das bei über 18 grad in folge vin 2 tagen die Fußbodenheizung kommplet abschaltet. Vorher war sie "dauernd" an.

Warmwasser reicht auch 45° grad voreingestellt war 50 oder 55 Grad
 
f-pNo

f-pNo

Bei uns findet geht aktuell gerade das 2. Heizjahr zu Ende.
Wir haben 170 qm und Kfw70 nach Energieeinsparverordnung 2009 (2014).

Wir werden für dieses Abrechnungsjahr ca. 3.300 kWh für die Wärmepumpe (Heizung und Warmwasser) verbrauchen (die letzten 1,5 Monate hinzugeschätzt). Wir bezahlen derzeit 18,99 Cent (keine Grundgebühr). Unsere Vaillant hat nen 170 l Speicher, mit dem wir i.d.R. gut auskommen.
Insgesamt (von Start bis jetzt) hatten wir gerade erst den Verbrauch von 8.000 kWh überschritten (inklusive Aufheizphase).

Daher denke ich ebenfalls, dass Ihr zu hoch ran geht.
Allerdings hatte unser GÜ uns auch für das 1. Jahr einen Verbrauch von 8.000 kWh prophezeit.
 
A

Alex85

Hinweis: Was der Netzbetreiber erlaubt ist egal. Es gibt günstige Stromlieferanten, die das unabhängig vom Netzbetreiber verbieten!
Weist du, warum, mit welchem Hintergrund und wie kontrollierbar?

Bisher habe ich in der Region keinen Stromlieferanten gefunden, dessen WP-Strom auch nur annähernd die Mehrkosten des zusätzlichen Zählers kompensieren könnte. Im Vergleich zu günstigen Lieferanten, die mittels Vergleichsportal ermittelt wurden.
 
T

toxicmolotof

Das ist "historisch" entstanden.

Viele Lieferanten verbieten die Nutzung von Haushaltsstrom für "Heizzwecke". Damals fielen da el. Nachtspeicheröfen drunter, die deutlich hungriger waren als moderne WP, die nicht mehr verbrauchen als ein Backofen und ein Föhn. Dennoch ist und bleibt es Strom zu Heizzwecken.

Was die Prüfbarkeit betrifft: Vertrag ist Vertrag, und wer dagegen verstößt fällt in die Grundversorgung. Ziemlich eindeutig. Und da muss nur eine Kontrollablesung stattfinden und neben dem einen Zähler steht eine Wärmepumpe. Kann gut gehen, oder eben nicht. Ist wie zu schnell fahren. Nicht überall stehen Blitzer.

Was die Amortisation bei vielleicht 2.000kWh betrifft, bin ich ganz bri dir.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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