ᐅ Vorvertrag für Grundstückskauf
Erstellt am: 23.04.2020 10:31
tobse81 23.04.2020 10:31
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Kauf eines Grundstückes von privat.
Wir haben uns bei einer Gemeinde für ein Grundstück beworben, worüber in den nächsten Tagen entschieden wird, ob wir es kaufen dürfen oder nicht. Jetzt habe ich gestern von privat in einem anderen Ort ein Grundstück angeboten bekommen, was uns eigentlich noch mehr zusagen würde. Der Eigentümer kann dieses Grundstück wegen der 10-Jahres-Regelung aber erst im Oktober verkaufen. Er hat das Grundstück im Oktober 2010 von seinen Eltern bekommen.
Nun folgendes:
- wir wollen uns absichern, das Grundstück im Oktober zu bekommen
- ihm sollen finanziell keine Nachteile wegen einer Versteuerung entstehen
Ist es möglich, beim Notar jetzt schon einen Vorvertrag abzuschliessen und eintragen zu lassen, in dem der Kauf dann erst im Oktober zum jetzt schon eingetragenem Kaufpreis x realisiert wird oder macht das für den Verkäufer keinen Unterschied, weil er dann die 10 Jahre auch nicht einhält und alles versteuern muss? Also gilt steuerlich der Tag des Vorvertrages oder der Tag des dann im Oktober abzuschliessenden Vertrages mit Umschreibung hierfür? Hat da vielleicht irgendwer schon mal Erfahrungen gemacht? Wir würden uns einfach gerne absichern, dass hier nichts mehr schief gehen kann und im blödsten Fall wir das eine Grundstück bei der Gemeinde absagen und sich der private Verkäufer es noch mal bis im Oktober überlegt und wir nachher gar nichts haben. Ich habe bei Immoscout einen Artikel gefunden, in dem das mit der Versteuerung gut erklärt wird, das mit dem Vorvertrag aber nicht mit vorkommt.
Wir würden, wenn dies mit dem Vorvertrag funktionieren würde, so dass ihm dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen, wohl schnellstmöglich um einen Termin beim Notar bemühen. Dann wären wir vielleicht nur eine kurze Zeit im 'Blindflug' zwischen Absage bei der Gemeinde und Unterschrift Vorvertrag beim Notar, aber nicht ein halbes Jahr.
Vielen Dank und Grüße
Tobias
ich habe eine Frage zum Kauf eines Grundstückes von privat.
Wir haben uns bei einer Gemeinde für ein Grundstück beworben, worüber in den nächsten Tagen entschieden wird, ob wir es kaufen dürfen oder nicht. Jetzt habe ich gestern von privat in einem anderen Ort ein Grundstück angeboten bekommen, was uns eigentlich noch mehr zusagen würde. Der Eigentümer kann dieses Grundstück wegen der 10-Jahres-Regelung aber erst im Oktober verkaufen. Er hat das Grundstück im Oktober 2010 von seinen Eltern bekommen.
Nun folgendes:
- wir wollen uns absichern, das Grundstück im Oktober zu bekommen
- ihm sollen finanziell keine Nachteile wegen einer Versteuerung entstehen
Ist es möglich, beim Notar jetzt schon einen Vorvertrag abzuschliessen und eintragen zu lassen, in dem der Kauf dann erst im Oktober zum jetzt schon eingetragenem Kaufpreis x realisiert wird oder macht das für den Verkäufer keinen Unterschied, weil er dann die 10 Jahre auch nicht einhält und alles versteuern muss? Also gilt steuerlich der Tag des Vorvertrages oder der Tag des dann im Oktober abzuschliessenden Vertrages mit Umschreibung hierfür? Hat da vielleicht irgendwer schon mal Erfahrungen gemacht? Wir würden uns einfach gerne absichern, dass hier nichts mehr schief gehen kann und im blödsten Fall wir das eine Grundstück bei der Gemeinde absagen und sich der private Verkäufer es noch mal bis im Oktober überlegt und wir nachher gar nichts haben. Ich habe bei Immoscout einen Artikel gefunden, in dem das mit der Versteuerung gut erklärt wird, das mit dem Vorvertrag aber nicht mit vorkommt.
Wir würden, wenn dies mit dem Vorvertrag funktionieren würde, so dass ihm dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen, wohl schnellstmöglich um einen Termin beim Notar bemühen. Dann wären wir vielleicht nur eine kurze Zeit im 'Blindflug' zwischen Absage bei der Gemeinde und Unterschrift Vorvertrag beim Notar, aber nicht ein halbes Jahr.
Vielen Dank und Grüße
Tobias
nordanney 23.04.2020 10:42
tobse81 schrieb:
Ist es möglich, beim Notar jetzt schon einen Vorvertrag abzuschliessen und eintragen zu lassen,Schließt einen notariellen Optionsvertrag, der Euch das Grundstück sichert. Ausübung Optionsrecht ab Oktober bis z.B. Mitte 2021. Dann könnt, aber müsst Ihr nicht kaufen. Und der Verkäufer kann nicht anderweitig verkaufen, da Ihr eine Exklusivität habt. Kaufpreis und ggf. eine auf den Kaufpreis anrechenbare Optionsprämie (die verdient dann der Verkäufer, wenn Ihr nicht von der Option Gebrauch macht) wird im Optionsvertrag auch vereinbart.Ist gerade im gewerblichen Grundstücksbereich Tagesgeschäft.
Kostet aber Geld beim Notar.
Steven 23.04.2020 10:43
Hallo
Vorvertrag ist eine Absichtserklärung, die noch nicht den Besitz überträgt. Sollte also im Grünen Bereich liegen.
Notare sind da sicherlich geschult. Ein Beratungsgespräch mit der Aussicht, den Auftrag zur Erstellung des Vorvertrages und des Kaufvertrages zu bekommen, sollte den Notar beflügeln.
Steven
Vorvertrag ist eine Absichtserklärung, die noch nicht den Besitz überträgt. Sollte also im Grünen Bereich liegen.
Notare sind da sicherlich geschult. Ein Beratungsgespräch mit der Aussicht, den Auftrag zur Erstellung des Vorvertrages und des Kaufvertrages zu bekommen, sollte den Notar beflügeln.
Steven
Matthew03 23.04.2020 11:07
tobse81 schrieb:
Der Eigentümer kann dieses Grundstück wegen der 10-Jahres-Regelung aber erst im Oktober verkaufen. Er hat das Grundstück im Oktober 2010 von seinen Eltern bekommen.Wenn seine Eltern ihm das Grundstück per Schenkung überschrieben haben und diese es vor 2010 bereits besessen haben fällt keine Steuer an. Die Frist beginnt bei Erwerb der Eltern wenn Schenkung an Sohn...
Pinky0301 23.04.2020 11:19
Welche 10-Jahres-Regel? Die hängt doch mit Vermietung zusammen, oder?
nordanney 23.04.2020 11:21
Pinky0301 schrieb:
Welche 10-Jahres-Regel? Die hängt doch mit Vermietung zusammen, oder?Die gilt nur bei bebauten Grundstücken. Für Grundstücke gilt immer: Spekulationssteuer ist fällig vor Ablauf der 10-Jahresfrist.Ähnliche Themen