ᐅ Vorvertrag für Grundstückskauf
Erstellt am: 23.04.2020 10:31
cschiko 23.04.2020 13:19
Kann man ja eben ggf. auch noch vorsichtig klären! Aber im Grunde ist es ja eh egal, solange dann der Kauf für Oktober vertraglich durch den Notar eben wasserfest fixiert wird. Wenn ihr euch da im Grunde einig seit, würde ich glaube ich entweder direkt mal fragen oder folgenden Weg gehen:
- Notar kontaktieren um Möglichkeiten des Vorvertrages etc. zu besprechen
- nach diesem Gespräch, oder wenn er mit dabei wäre, kannst du nachfragen und auf den Notar verweisen oder der Notar spricht es an
- entweder klärt sich alles auf und ihr könnt sofort kaufen oder eben für Oktober
- Notar kontaktieren um Möglichkeiten des Vorvertrages etc. zu besprechen
- nach diesem Gespräch, oder wenn er mit dabei wäre, kannst du nachfragen und auf den Notar verweisen oder der Notar spricht es an
- entweder klärt sich alles auf und ihr könnt sofort kaufen oder eben für Oktober
Matthew03 23.04.2020 14:00
Ich wette, der Verkäufer hat nur Halbwissen und hat von seinen Eltern das Grundstück "überschrieben" bekommen = Frist längst abgelaufen
Zubi123 23.04.2020 14:41
Für die Spekulationsfrist (23 Einkommensteuergesetz) gelten jeweils die beiden Daten der obligatorischen Rechtgeschäfte. Also die Daten der notariellen Kaufverträge.
Matthew03 schrieb:Das glaube ich aber auch. Das solltest du daher als erstes abklären!
Ich wette, der Verkäufer hat nur Halbwissen und hat von seinen Eltern das Grundstück "überschrieben" bekommen = Frist längst abgelaufen
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