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ᐅ vorbehaltlose Zahlungsverpflichtung?


Erstellt am: 08.03.16 23:53

E
ebay_junky
09.03.16 08:01
b54 schrieb:
Reden wir hier nicht von einer Finanzierungsbestätigung ? Die erwarten die meisten Hausbaufirmen mittlerweile. Bei uns muss die spätestens bis zur Bemusterung vorliegen.
Würde da "Finanzierungsbestätigung" im Vertrag stehen, hätte ich keine Bauchschmerzen mit; dort steht aber ausdrücklich "eine vorbehaltlose Zahlungsverpflichtung eines im Inland zugelassenen Kreditinstituts".
Da es sich bei der Firma um einen großen deutschen Fertighaushersteller handelt, nehme ich schon an, dass genau diese Formulierung mit Bedacht gewählt wurde.
So, jetzt gehe ich erstmal das Geld verdienen, welches dabei auf dem Spiel steht :-)
M
Musketier
09.03.16 08:20
Wenn ich mich recht entsinne gab es im grünen Forum mal genau so eine Formulierung im Vertrag. Die Bank zahlte dann direkt an den Bauunternehmer, obwohl die Leistung noch nicht erbracht wurde und der Bauherr hatte keine Handhabe. Ich weiß nicht mehr wie der Fall ausgegangen ist.
U
Umbau-Susi
09.03.16 09:31
Kein übermäßige Paranoia zu diagnostizieren, eher gesunde, erwachsene Vorsicht, die für das Gelingen eines Großvorhabens sehr wichtig und zielführend ist.

sagt mit einem Schmunzeln

Sylvia
B
Bauexperte
09.03.16 11:59
Musketier schrieb:
Wenn ich mich recht entsinne gab es im grünen Forum mal genau so eine Formulierung im Vertrag. Die Bank zahlte dann direkt an den Bauunternehmer, obwohl die Leistung noch nicht erbracht wurde und der Bauherr hatte keine Handhabe. Ich weiß nicht mehr wie der Fall ausgegangen ist.
Es heißt nicht umsonst "denn prüfe, wer sich ewig bindet"; das gilt auch für Verträge!

Es gibt Firmen, welche - aus ihren langen Historie heraus, diese Klausel in den Vertrag übernehmen. Interessanterweise steigt mit der vergleichsweise niedrigen Summe unten rechts auch die Bereitschaft von Bauherren, Gelder unberechtigt einzuhalten. Insofern kann ich die Argumente beider Seiten nachvollziehen.

Grüße, Bauexperte
vertrag