Videoüberwachung des eigenen Grundstücks während Hausbau

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Videoüberwachung des eigenen Grundstücks während Hausbau
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

"Die Gerichte erkennen zwar an, dass die Videoüberwachung dort „einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen“ darstelle, dies aber durch das Polizeigesetz von NRW gedeckt sei. Es erlaubt Videoüberwachung dort, wo es wiederholt zu Straftaten kommt."

Ich ringe noch mit mir selbst ob ich das gut finde ((n) kann) ...
Ich finde das gut und bin dafür!
 
X

xMisterDx

Kann sich ja mal jeder selbst fragen, wie er es fände, wenn der Chef ne Kamera am Arbeitsplatz aufhängt, die 24/7 draufhält.
Könnte ja sein, dass der Mitarbeiter doch mal Privates erledigt oder mal die Beine hochlegt...

Wenn die Handwerker vor Ort sind, besteht keine Diebstahlgefahr, insofern müsstest du die Kameras dann abschalten oder die Handwerker hängen die zu.
Es sei denn du hast den berechtigten Verdacht, dass die Handwerker klauen. Angst vor Pfusch, ohne Anfangsverdacht, dürfte keine hinreichende Grundlage für eine Kameraüberwachung darstellen.
Bei vollen Auftragsbüchern würde ich mich als Handwerker auch schlicht weigern bei dir zu arbeiten, wenn da Kameras rumhängen.

Zumal du auch gar nicht der Auftraggeber der Handwerker bist, das ist dein GU.

PS:
Rechtlich auch heikel:
Auf Großbaustellen haben die Handwerker einen Container, beim Einfamilienhaus wird die Pause in der Regel direkt am Arbeitsplatz, also im Haus, gemacht. Das darfst du auf gar keinen Fall filmen, Verdacht hin, Verdacht her. Mittagspause ist keine Arbeitszeit, das ist Privatsache.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

HoisleBauer22

Danke für die Rückmeldungen. Ich sehe schon, das macht keinen Sinn mit der Videoüberwachung. Sehr spannend aber die Erfahrungsberichte.
 
S

Stefan001

Auch dann ist es (für den TE) so ohne weiteres nicht erlaubt.
Zumal der TE bei seinem Vertrag gar nicht der Eigentümer der geklauten Ware wäre und insofern gar kein Interesse hat ;)

Und ich denke das Hausrecht hast du für dein Grundstück abgegeben, nicht für das Haus, mindestens aber für die Baustelle...wie auch immer sich das dann wohl definiert.
 
DASI90

DASI90

Zumal der TE bei seinem Vertrag gar nicht der Eigentümer der geklauten Ware wäre und insofern gar kein Interesse hat ;)

Und ich denke das Hausrecht hast du für dein Grundstück abgegeben, nicht für das Haus, mindestens aber für die Baustelle...wie auch immer sich das dann wohl definiert.
Deswegen wäre ich auch bei der Konstellation entspannt. Wenn was geklaut wird ist es dem Bauträger sein Problem.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben