Verwendung von Hebeanlagen um Schwarzwasser zu entsorgen

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Ronny1024

Sehr geehrte Forum User

Wir stehen kurz vor der Grund und Hauskauf Entscheidung

Die kanalsohle liegt aktuell auf 289,5.
Das Haus in 46 Meter Entfernung von der Erschließungsstelle soll auf 291 mit der EG
Platte

Meinem Verständnis nach ist hier eine Hebeanlage unabdingbar - wie ist dies zu ermitteln bzw. zu kalkulieren um hier eine Detailierung zu erfahren

Mit Gefälle, Frosttiefe, Toleranz, Rohdurchmesser bin ich ich auf eine theoretische notwendige Haushöhe von 292,5 Meter gekommen um eine Hebeanlage zu vermeiden. Nun habe ich noch noch gelernt das die Rückstauebene auch eine Rolle spielt
Wie kann ich diese ermitteln bzw. wie ist diese zu integrieren oder zu beachten?

Danke schon vorneweg mal Grüße und Danke
 
Tolentino

Tolentino

In der großen Online-Enzyklopädie steht: "Als maßgebende Rückstauebene gilt die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals, wenn nichts anderes von den zuständigen Kanalwerken festgelegt ist."
 
S

Strahleman

Wie kann ich diese ermitteln bzw. wie ist diese zu integrieren oder zu beachten?
War bei unserem Hausbau auch ein Thema. Die Rückstauebene ist Kanaldeckel + 50cm. Wir liegen unter der Rückstaukante und haben daher einen Kessel Staufix in der Abwasserleitung hängen. Dieser schützt mit elektronischen Klappen vor Rückstau, pumpt aber gleichzeitig im Bedarfsfall Abwasser aus dem Haus über die geschlossenen Klappen drüber. So kann man das Haus nutzen, auch wenn wegen Rückstau die Klappen geschlossen sind. Muss so natürlich im Entwässerungsplan durch die Stadt freigegeben werden.

Wenn ich das aber grob durchrechne, sollte doch auch alles ohne Hebeanlage bei euch klappen:
Kanalsohle: 289,5 m
Haus EG: 291 m
Überdeckung wg. Frostschutz: 0,8m
Rohrdurchmesser DN100: 0,1m
Mindestgefälle bei DN100: 1%
Abstand Haus zu Kanal 46m

291 m - 289,5 m - 0,8 m - 0,1m = 0,6 m (Also 0,7m Höhe sind verfügbar für die Abwasserleitung)
0,6 m / 46m = 0,013m/m bzw. 1,3cm/m (entspricht 1,3% Gefälle und ist somit über dem Mindestgefälle)
291 m - 289,5 m = 1,5m (somit ist auch das Haus deutlich über der geforderten Rückstauebene von 0,5m)

Die Schätzung klappt natürlich nur dann, wenn auf Höhe EG Bodenplatte entwässert wird und nicht irgendwo in einem Keller, der evtl. nicht erwähnt wurde. Die Rohroberkante liegt am Haus auch 0,8m unter der Erde. Je nach Wohnort muss hier ggf. noch etwas drauf.
 
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Ronny1024

Danke schon mal für die Infos - ich möchte h es St auf jeden Fall eine pump Anlage für das hauptsächliche Schmutzwasser vermeiden. Für die Waschmaschine im Keller ist es mir egal, aber ich möchte nicht das Regenwasser (bei den aktuellen extrem Regen) und das EG sowie OG Wasser nicht pumpen müssen



das bedeutet ich suche noch den höchsten Schachtdeckel mit raus….. bin euch schon allen sehr sehr dankbar

@Strahleman - danke für die Infos schon mal…. Ggf wäre es auch als Option das Haus noch ein wenig anzuheben…
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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