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ᐅ Vertraglich zugesicherter Bauleiter wird nicht von Baufirma gestellt


Erstellt am: 25.07.25 20:34

nordanney28.07.25 14:21
MachsSelbst schrieb:

Aber ein Vertrag ist ein Vertrag und was da drin steht, möchte man auch gerne haben.
Ganz ehrlich: Möchtest du einen mega genervten Bauleiter haben, der für jeden Termin auf der Baustelle 5 Stunden anreist? Und dann auch noch vom Bauunternehmen gestellt und bezahlt wird.

Für mich wäre es ein KO-Kriterium, wenn mir das Unternehmen genau diesen Bauleiter zur Seite stellen würde. Der kann doch nur Murks fabrizieren und maximal genervt sein.
11ant28.07.25 14:40
MachsSelbst schrieb:

Man mag ja seine felsenfeste Meinung haben, was beim/von Bauunternehmen angestellte/bestellte Bauleiter angeht und die auch für einzig richtig halten... geschenkt.
Aber ein Vertrag ist ein Vertrag und was da drin steht, möchte man auch gerne haben.
Für den Amtsrichter Wunder ein glasklarer Fall, Klage abgewiesen. Begründung: der Vertrag enthält einen sittenwidrigen Bestandteil, der ohne salvatorische Klausel ersatzlos nichtig ist. Dem Auftragnehmer steht gegenüber seinem Arbeitnehmer nur das Weisungsrecht zu, auf welchen/wessen Baustellen der seine Tätigkeit ausüben soll - dies geht jedoch nicht so weit, daß er dessen Recht auf freizügige Wohnsitzwahl beschneiden kann. Übrigens kann der Arbeitnehmer jederzeit kündigen, ohne daß Kunden seines Arbeitgebers dabei ein Mitspracherecht hätten. Was der abschlägige Bescheid kostet: siehe Gerichts- und Notarkostengesetz.
NatureSys28.07.25 19:12
Wenn du aus dem Vertrag raus möchtest, dann ist dies ggf. rine Möglichkeit zu kündigen. Aber mehr werdet ihr kaum erreichen können.
nordanney28.07.25 19:33
NatureSys schrieb:

Wenn du aus dem Vertrag raus möchtest, dann ist dies ggf. rine Möglichkeit zu kündigen. Aber mehr werdet ihr kaum erreichen können.
Noch nicht einmal.

Die Hauptleistung des Vertrages ist der Bau eines Einfamilienhaus. Eine Nebenleistung ist der spezielle Bauleiter. Kann man vereinbaren.
Aber wie bei allen Verträgen gibt es die Möglichkeit der Nachbesserung, wenn ein Teil eines Vertrages nicht erfüllt werden kann.
Insofern könnte das Unternehmen einen genauso qualifizierten neuen Bauleiter benennen.

Die Argumentation, dass genau dieser eine Bauleiter elementar für die Entscheidung beim Hausbau ist, wird hier nicht greifen, da es sich um ein piefiges Einfamilienhaus handelt und nicht um eine Sonderkonstruktion, wo es besondere Fähigkeiten oder Fachwissen braucht.

Das ist hier genauso zu sehen, als wenn bei der Bemusterung die Duschwanne Utopia 5000 gewünscht und ausgesucht war, diese aber dann einfach aus dem Programm genommen wird. Dann gibt es eben die Dystopia ultra und das war es. Du kannst deshalb keinen Vertrag kündigen oder horrenden Schadenersatz fordern.
11ant28.07.25 19:55
Rechtliche Theorie:
NatureSys schrieb:

Wenn du aus dem Vertrag raus möchtest, dann ist dies ggf. rine Möglichkeit zu kündigen.
Während der Widerrufsfrist ist ein Widerruf auch ohne Begründung möglich.
Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, bliebe nur noch eine Kündigung (die rechtssicher zu begründen wäre), dazu empfähle sich dringend die Konsultation eines Rechtsanwaltes (dessen Abraten ich wohl bereits vorausgesagt habe). In der Enttäuschung sehe ich hier einen emotionalen Grund, dem ich wenig Erfolgsaussichten gebe, objektiv in einen bereits von der Rechtsprechung bejahten Tatbestand gefaßt zu werden.
nordanney schrieb:

Das ist hier genauso zu sehen, als wenn bei der Bemusterung die Duschwanne Utopia 5000 gewünscht und ausgesucht war, diese aber dann einfach aus dem Programm genommen wird. Dann gibt es eben die Dystopia ultra und das war es. Du kannst deshalb keinen Vertrag kündigen oder horrenden Schadenersatz fordern.
Nein, dieses Beispiel halte ich hier für nicht vergleichbar, sondern würde dessen Fallgestaltung eine Chance einräumen, daß erstinstanzlich (!) eine Mehrheit der Richter einen Anwendungsfall für ein Sonderkündigungsrecht bejahen würde.
Der hier vorgetragene Fall hat m.E. das Potential für drei Instanzen (und damit eine Wartezeit auf das letztgültige Urteil, die die Bauzeit von jetzt bis zum unverzögerten Einzug bei weitem überstiege).

Praktischer Nutzen:
NatureSys schrieb:

Aber mehr werdet ihr kaum erreichen können.
Was soll es hier überhaupt zu gewinnen geben, wenn man dem "gemeinen wortbrüchigen Bauunternehmer" jetzt flieht ?
Auf einen selbst mandatierten baubegleitenden Sachverständigen verzichtet ohnehin nur, wer beim Autofahren den Anschnallgurt durch ein Avemaria ersetzlich hält. Und wer auf das Original nicht verzichtet, dem kann vollständig egal sein, ob der Fake/Alibi "Bauleiter" von Horst oder Harry dargestellt wird. Dieser Unterschied rechtfertigt nicht auch nur das leiseste Jammern.
wiltshire28.07.25 22:44
silvermaster schrieb:

Muss man das als Bauherr so hinnehmen?
Natürlich. Der gewünschte Bauleiter ist umgezogen. Das ist eine Art höhere Gewalt.
silvermaster schrieb:

Können/ Sollten wir jetzt schon Entschädigungen einfordern.
Was ist denn der Schaden?
silvermaster schrieb:

Oder kann man da nichts tun?
Natürlich kannst Du was tun. Get real!
Wenn Du wegen so etwas schon "Vertrauensverlust" erleidest, wird die Bauzeit für Dich schwierig werden.
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