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ᐅ Vertraglich zugesicherter Bauleiter wird nicht von Baufirma gestellt


Erstellt am: 25.07.25 20:34

nordanney26.07.25 18:07
Ach ja, René Benko oder andere aus dem Kaliber wurden auch über den Klee gelobt. Und was ist dann doch passiert?
ypg26.07.25 18:30
11ant schrieb:

Ein Jurist - den zu konsultieren ich hier allerdings für Quatsch hielte - würde wohl von Hauptsache, Nebensache, Verhältnismäßigkeit und ggf. auch objektiver Unmöglichkeit sprechen
Ich sehe die Verhältnismäßigkeit auch nicht, sich damit amtlich zu beschäftigen.
Joedreck26.07.25 22:33
Ist das Unternehmen denn Gesprächsbereit? Wenn ja, wäre eine Überlegung die Kostenübernahme eines von euch frei gewählten Bauleiters zu verhandeln...
MachsSelbst27.07.25 14:13
ypg schrieb:

Ich sehe die Verhältnismäßigkeit auch nicht, sich damit amtlich zu beschäftigen.

Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben, es sei denn der Bauleiter wäre in seiner Branche eine Art Star.

Was aber sauer aufstößt ist die Selbstverständlichkeit, mit der manche dies hier sofort auf allen Ebenen als normal betrachten, dass der Unternehmer von vertraglich zugesicherten Details absehen kann, weil es ihn mehr kostet, als er kalkuliert hat oder es zeitlich nicht ausgeht...
kbt0927.07.25 22:38
MachsSelbst schrieb:

Was aber sauer aufstößt ist die Selbstverständlichkeit, mit der manche dies hier sofort auf allen Ebenen als normal betrachten, dass der Unternehmer von vertraglich zugesicherten Details absehen kann, weil es ihn mehr kostet, als er kalkuliert hat oder es zeitlich nicht ausgeht...
Naja, vom TE haben wir aber auch nicht die genaue vertragliche Vereinbarung dazu gelesen. Denn da wird auch schnell mal etwas in Vertragstexte interpretiert, was sich dann nicht halten lässt.
MachsSelbst28.07.25 14:08
Ja eben. Und ohne Kenntnis wird hier sofort gesagt "Vergiss es, das Unternehmen muss das nicht erfüllen, ist es ist nicht zumutbar, wenn der jetzt in Bayern wohnt."
Man mag ja seine felsenfeste Meinung haben, was beim/von Bauunternehmen angestellte/bestellte Bauleiter angeht und die auch für einzig richtig halten... geschenkt.

Aber ein Vertrag ist ein Vertrag und was da drin steht, möchte man auch gerne haben.

Sonst kann man wieder zu den (guten) alten Handschlag-Zeiten gehen, wenn ohnehin eine oder beide Seiten nur das machen, was ihnen passt 😉

PS:
Bei uns ziehen Kunden Aufträge auch gerne mal zurück, wenn wir Person X garantieren und dann am Ende doch Y kommen soll...
bauleitervertrag