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Online2017
Hallo, ich bin neu hier im Forum.
Leider müssen wir wg. der Erkrankung unseres Sohnes behindertengerecht neu bauen und das gestaltet sich aufgrund des relativ kleinen Grundstücks recht schwierig.
Wir hatten schon regen Austausch mit dem zuständigen Bauordnungsamt und konnten diverse Fragestellungen klären.
Wir haben wg. der Anrechnung von offenporigen Pflastersteinen folgende Frage an das Bauordnungsamt gestellt:
"Wie werden Pflasterungen mit ökologischen/offenporigen Pflastersteinen(haufwerksporiger Beton) bzgl. der versiegelten Fläche behandelt?"
Und haben diese Antwort erhalten:
"Wir können nur für die Grundflächenzahl II (Gebäude mit versiegelten Flächen) die versickerungsoffenen Pflastersteine mit 75 % berücksichtigen, aber auch nur wenn uns ein entsprechendes Datenblatt vorgelegt wird."
Ich stehe leider auf der Leitung und erreiche jetzt erst nächsten Mittwoch wieder jemanden, um nachzufragen. Ist damit gemeint, dass dann 75% dieser Pflasterfläche nicht zur versiegelten Fläche (Grundflächenzahl II) zählen würden? Oder genau umgekehrt, dass 75 % dieser Pflasterfläche angerechnet werden?
Vielleicht kann einer von Euch für mich etwas Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank schon einmal.
Grüße
Online2017
Leider müssen wir wg. der Erkrankung unseres Sohnes behindertengerecht neu bauen und das gestaltet sich aufgrund des relativ kleinen Grundstücks recht schwierig.
Wir hatten schon regen Austausch mit dem zuständigen Bauordnungsamt und konnten diverse Fragestellungen klären.
Wir haben wg. der Anrechnung von offenporigen Pflastersteinen folgende Frage an das Bauordnungsamt gestellt:
"Wie werden Pflasterungen mit ökologischen/offenporigen Pflastersteinen(haufwerksporiger Beton) bzgl. der versiegelten Fläche behandelt?"
Und haben diese Antwort erhalten:
"Wir können nur für die Grundflächenzahl II (Gebäude mit versiegelten Flächen) die versickerungsoffenen Pflastersteine mit 75 % berücksichtigen, aber auch nur wenn uns ein entsprechendes Datenblatt vorgelegt wird."
Ich stehe leider auf der Leitung und erreiche jetzt erst nächsten Mittwoch wieder jemanden, um nachzufragen. Ist damit gemeint, dass dann 75% dieser Pflasterfläche nicht zur versiegelten Fläche (Grundflächenzahl II) zählen würden? Oder genau umgekehrt, dass 75 % dieser Pflasterfläche angerechnet werden?
Vielleicht kann einer von Euch für mich etwas Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank schon einmal.
Grüße
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