Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen?

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Alex85

Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer.

Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer.
 
D

derSteph

Eigentümer bist du erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist (Auflassung). Zuvor bist du lediglich Besitzer.

Scheint mir aber merkwürdig, warum du Grundsteuerbescheide erhälst. Dachte die gehen nur an den Eigentümer.
... oder war die GrundERWERBsteuer gemeint? Der Bescheid geht tatsächlich an den Käufer...


Gruß
 
77.willo

77.willo

Nein Grundsteuer. Das Grundbuch existiert halt noch nicht und die Berliner Behörden brauchen ewig dafür. Es gibt allerdings eine Auflassungsvormerkung.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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