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ᐅ Vermessungsleistungen - Kostenunterschiede


Erstellt am: 14.09.20 12:25

M
moHouse
14.09.20 21:22
die antwort von Escroda ist 1a und hilfreich.

zu dir KS1300S schreib ich jetzt nichts weiter. hast dich in den paar Zeilen direkt wieder widersprochen. egal...

wir werden vielleicht bald schlauer sein.
M
Mickykitty
14.09.20 21:43
Escroda schrieb:

Sicher? Insbesondere 1. und 2. sind für den Bauherrn kaum prüfbar.

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort!
Bei Punkt 1 wird auf §19 VermKatG verwiesen. Da steht quasi drin, dass alle direkten Grundstücksnachbarn (=Beteiligte) mit den festgestellten Grenzen einverstanden sein müssen.
Da das Grundstück schon mal vermessen wurde gehe ich mal ganz stark davon aus, dass das so ist.

Über Punkt 2 bin ich in der Tat auch gestolpert und der Punkt ist auch der Grund warum ich mich bei der Kommune rückversichern möchte. Dein Hinweis mit dem Katasteramt ist sehr gut, da werde ich morgen dann zuerst anrufen

@K1300S
Wer hier erstmal Illegalität unterstellt und damit sein Halbwissen unter Beweis stellt, den brauche ich gar nicht als inkompetent darstellen...
E
Escroda
15.09.20 07:37
Mickykitty schrieb:

Ok, nichts genaues weiß man nicht.
Die zunächst einmal als vorbildlich zu bewertende Aufschlüsselung Deiner Angebotsanfrage lässt vermuten, dass Du die genauen Anforderungen der Baubehörde schon kennen würdest. Du hast den Anbietenden den amtlichen Lageplan ja vorgegeben. Dass der nicht-öffentlich bestellte Vermesser darauf nicht eingegangen ist, liegt in der Natur der Sache, da er dann am ganzen Auftrag kaum etwas verdienen kann, wenn er auch diesen Posten fremdvergeben müsste. Er geht also einfach mal davon aus, dass der Lageplan wie in ca. 80% der Fälle nicht amtlich sein muss. Wäre dann die Frage, wie er damit umgeht, wenn sich im genehmigungsverfahren doch die Notwendigkeit eines amtlichen Lageplanes ergibt. Das gleiche gilt aber auch für die Sockelabnahme der anderen Angebote. Der eine bietet es amtlich, der andere nicht-amtlich an (gut - sind nur 93€ netto Unterschied).
Auch Deine Aufschlüsselung des Lageplaninhalts kann Verwirrung stiften. Im Bebauungsplan-Gebiet wäre b) gar nicht notwendig, dafür aber die gar nicht angefragte und von den öffentlich bestellter Vermessungsingenieur auch nicht angebotenen Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl-Berechnung.

Es ist komplizierter, als es zunächst den Anschein hat. Um den günstgsten Anbieter zu finden, musst Du schon einige Dinge vorab klären, die eventuell auch Gebühren kosten, die eigentlich der Vermesser klären würde, wenn er den Auftrag erhält.
M
Mickykitty
15.09.20 15:25
Die Liste habe ich aus dem Bauwerkvertrag meines Hausanbieters übernommen.
Mir war leider nicht aufgefallen, dass die Berechnung der Grundflächenzahl UND Geschossflächenzahl in der Auflistung fehlt... (wie schon beschrieben, mache ich das alles zum ersten Mal....)

Folgendes Ergebnis haben meine Telefonate heute gebracht:
Katasteramt hatte keine Ahnung und hat mich sofort ans Bauamt verwiesen.
Beim Gespräch mit einem Stadtbauamtsrat wurde mir mitgeteilt, dass es üblich ist einen amtlichen Lageplan einzureichen, auch wenn er nicht zwingend notwendig ist.
Denn ob er notwendig ist oder nicht, würde erst beim Vorliegen eines nichtamtlichen Lageplans geprüft. Und wenn der Sachbearbeiter dann meint, er bräuchte doch einen amtlichen Lageplan verzögert sich durch die Nachforderung die Bearbeitungszeit des Bauantrags.
Und das will natürlich niemand... Und daher wird es in der Praxis so gehandhabt, dass man grundsätzlich einen amtlichen Lageplan vorlegt, auch wenn die Verordnung dies in den meisten Fällen überhaupt nicht fordert.

Auch wenn ich selbst Sachbearbeiterin in einer Behörde bin und Bescheide schreibe, ist mir das Baurecht fremd. Ich kann daher nicht mit abschließender Sicherheit beurteilen, ob wir definitiv keinen amtlichen Lageplan benötigen.
Eine Verzögerung der Bauantragsbearbeitung möchten wir natürlich nicht riskieren.
Daher ist meine derzeitige Auffassung zu unserer weiteren Vorgehensweise:

Amtlichen Lageplan beim öffentlich bestellten Vermesser in Auftrag geben (kostet 2100€ gem. Gebührenordnung) und den Rest bei dem nicht öffentlich bestellten Vermesser in Auftrag geben.
K
K1300S
15.09.20 15:34
Da würde ich aber eher mit dem amtlichen Vermesser sprechen, ob er das nicht fürs gleiche Geld machen kann. Er muss ja ohnehin rausfahren und kann das bestimmt auch entsprechend günstig anbieten, wenn man ihm die richtigen Argumente liefert.
M
moHouse
15.09.20 15:59
Danke für die Info @Mickykitty
Also erkauft man sich für den Mehrpreis praktisch die Versicherung, dass es zumindest bin diesem Punkt keine Nachforderung während des Verfahrens gibt. hm...
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