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ᐅ Vermessungsleistungen - Kostenunterschiede


Erstellt am: 14.09.20 12:25

E
Escroda
16.09.20 09:00
FoxMulder24 schrieb:

Das kann man bestimmt schon prophezeien.
Nicht unbedingt. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Bauherr, dessen Freisteller wegen grober Fehler völlig zurecht abgewiesen wurde, aufgrund seiner Beschwerde die Baugenehmigung nach Eingabe der korrigierten Bauvorlagen innerhalb von einem Tag (!) abholen konnte.
K1300S schrieb:

quer durch die Republik
Dazu muss man sagen, dass das Verständnis vom amtlichen Lageplan republikweit sehr unterschiedlich ist. In RP z.B. versteht man darunter einfach den Auszug aus der Liegenschaftskarte, BB unterscheidet zwischen qualifiziert und einfach.
moHouse schrieb:

Ich glaube eher, dass 99,9% einfach den amtlichen machen lassen
..., weil es für Planer und Prüfer einfach bequemer ist. Die, die es besser wissen müssten, haben gar kein Interesse daran, den Bauherrn aufzuklären. Welcher Bauherr hat die Vermessungsleistungen überhaupt auf dem Schirm und macht sich die Mühe, Angebote einzuholen, wenn sich der Planer um alles kümmert. Hier sind die Vermesser natürlich gefragt, die Leistungen anzubieten, die für das jeweilige Bauvorhaben erforderlich sind. Die TE hat allerdings konkret den amtlichen Lageplan angefragt, der dann natürlich auch nur angeboten wird - jedenfalls von denen, die beides dürfen.
K1300S schrieb:

Ich werde aber mal bei meinem Kontakt im Katasteramt nachfragen, ob man bei denen eine andere Auskunft als "Wissen wir nicht." bekommen würde.
Au ja, das interessiert mich!
N
netuser
16.09.20 10:18
moHouse schrieb:

Genau. Man plant die ungefähren Kosten bei den Baunebenkosten ein, fragt 2-3 Vermessungsbüros an und freut sich, dass die Angebote innerhalb des Rahmens bleiben.
Da forschen die allerwenigsten nochmal nach ob es nicht auch günstiger geht

Richtig.
Ich hatte ebenfalls bei drei verschiedenen Vermessern nachgefragt und hatte das Glück, dass einer von denen direkt ein faires, den Anforderungen entsprechendes Angebot abgegeben hat.
Obwohl dieser ebenfalls ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, gab er direkt ein Angebot ab, welches rund 1000 EUR günstiger war, als die beiden anderen. Auf meine Nachfrage hin erhielt ich folgende Aussage:

"Offensichtlich hat der Vermesser-Kollege in seinem Angebot die Erstellung eines amtlichen Lageplanes angeboten. Ein solcher Lageplan ist jedoch nur bei bestimmten Voraussetzungen erforderlich, muss jedoch nach der Gebührenordnung abgerechnet werden und ist in der Regel deutlich teurer. Dennoch sind auf jeden Fall alle für den Bauantrag erforderlichen Angaben und Eintragungen auch im „normalen“ Lageplan enthalten. Ein amtlicher Lageplan ist beispielsweise dann erforderlich, wenn das Baugrundstück noch nicht gebildet wurde (können wir hier ausschließen) oder wenn auf dem Baugrundstück Baulasten eingetragen sind oder werden sollen."
M
Mickykitty
16.09.20 11:07
Escroda schrieb:

Wie jetzt? Die müssen doch sagen können, ob die Grenzen festgestellt sind und von welcher Qualität die Koordinaten sind. Und wenn es nur die Aussage gibt, dass diese Auskünfte nur auf formellen Antrag gebührenpflichtig gegeben werden.
VVBauPrüfVO:
Bei der Abgabe der Liegenschaftskarte/Flurkarte teilt die Katasterbehörde auf Antrag auch mit, ob die in Absatz 3 Nr. 1 und 2 genannten Tatbestände vorliegen.

Oha, vielen Dank für das Aufmerksam machen auf die VV.
Damit wäre ja dann das Rätselraten um Nr. 1 und 2 aus Absatz 3 behoben.

Nächsten Donnerstag ist der Notartermin für den Grundstückskauf, danach beantrage ich den Katasterauszug mit o.g. Angaben (kostet leider 30€).

Dann habe ich (hoffentlich) schwarz auf weiß, dass wir keinen amtlichen Lageplan benötigen. Denn es gibt keine Baulasten auf dem Grundstück (Auszug aus Baulastenverzeichnis/ Grundbuch liegt vor). Grenzüberbauungen gibt es auch nicht, der alte Lageplan aus 2005 zeigt dies ganz klar.


Vielen Dank auch für den Hinweis den Auftrag nicht auf 2 Vermesser aufzuteilen.


Ps: die Mitarbeiter des Bauamt/Katasteramt will ich auf gar keinen Fall anschwärzen.
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass in solchen Fällen das berühmte Ermessen durch den Sachbearbeiter im Amt dann großzügig ausgenutzt wird
E
Escroda
17.09.20 07:06
Mickykitty schrieb:

Auszug aus Baulastenverzeichnis/ Grundbuch liegt vor
Die Schreibweise ist etwas irreführend. Man könnte meinen, dass Baulastenverzeichnis und Grundbuch zusammenhängen, was sie aber nicht tun. Wenn es keine Baulasten gibt, gibt es auch keinen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Ich nehme an, Dir liegt die Erklärung der Bauaufsichtsbehörde vor, dass es keine Baulasten zugunsten oder zulasten des Grundstücks gibt.
T
Tolentino
17.09.20 07:47
Da muss ich übrigens das Marzahner Amt lobend erwähnen. Die haben mich angerufen und gesagt das nichts drin steht und ob ich wirklich eine schriftliche Auskunft darüber haben will (gebührenpflichtig). Brauchte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht, also einfach nichts weiter gemacht /machen lassen.
M
Mickykitty
17.09.20 08:52
Escroda schrieb:

Die Schreibweise ist etwas irreführend. Man könnte meinen, dass Baulastenverzeichnis und Grundbuch zusammenhängen, was sie aber nicht tun. Wenn es keine Baulasten gibt, gibt es auch keinen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Ich nehme an, Dir liegt die Erklärung der Bauaufsichtsbehörde vor, dass es keine Baulasten zugunsten oder zulasten des Grundstücks gibt.


Ja genau.
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