A
annamoni
Hallo zusammen,
ich habe eine Notarrechnung bekommen, obwohl ich den Erbbaurechtsvertrag noch beurkunden wollte.
Mich interessiert speziell: Wie wird der Verkehrswert berechnet? Wird dabei der jährliche Erbbauzins auf die volle Vertragslaufzeit (z. B. 95 Jahre) hochgerechnet oder gibt es übliche Grenzen?
Danke für eure Erfahrungen!
ich habe eine Notarrechnung bekommen, obwohl ich den Erbbaurechtsvertrag noch beurkunden wollte.
Mich interessiert speziell: Wie wird der Verkehrswert berechnet? Wird dabei der jährliche Erbbauzins auf die volle Vertragslaufzeit (z. B. 95 Jahre) hochgerechnet oder gibt es übliche Grenzen?
Danke für eure Erfahrungen!