ᐅ Verkauf Eigentumswohnung über WEG oder Makler
Erstellt am: 20.07.2019 20:07
ypg 21.07.2019 08:39
-SCEPS- schrieb:
Klar, aber der Makler argumentiert, dass die Eigentümer dann mit x weiteren Personen reden würden und diese wiederum mit weiteren x Personen.Dann sieht er seine Provision kippen, ganz klar.
So heiss ist es nun nicht, dass eine Wohnung verkauft wird, dass sich jeder darüber unterhält.
kbt09 21.07.2019 08:44
-SCEPS- schrieb:
Klar, aber der Makler argumentiert, dass die Eigentümer dann mit x weiteren Personen reden würden und diese wiederum mit weiteren x Personen.Der Makler ist ja wohl "witzig" ... wenn er die Wohnung den WEG-Leuten anbietet, dann tun die das wohl nicht . Ich würde den Makler bestimmt erst mal rauslassen. Wenn einer von der WEG Interesse hat, freut der sich auch, keine Maklergebühren zahlen zu müssen. guckuck2 21.07.2019 09:02
Immoscout Inserat. Das an die Hausgemeinschaft geben mit dem Hinweis, sie würden bevorzugt. Und gut is.
Wenn die Lage taugt und der Preis angemessen, ist die eh zügig weg. Da würde ich mir heutzutage keine großen Gedanken drum machen.
Wenn die Lage taugt und der Preis angemessen, ist die eh zügig weg. Da würde ich mir heutzutage keine großen Gedanken drum machen.
HilfeHilfe 21.07.2019 09:31
guckuck2 schrieb:
Immoscout Inserat. Das an die Hausgemeinschaft geben mit dem Hinweis, sie würden bevorzugt. Und gut is.
Wenn die Lage taugt und der Preis angemessen, ist die eh zügig weg. Da würde ich mir heutzutage keine großen Gedanken drum machen.Braucht man nicht eh die Zustimmung der WEG ? Muc1985 21.07.2019 09:40
Nein eine Zustimmung (also Beachluss) der WEG zu einem Verkauf bedarf es nicht. Es kommt auf die Teilungserklärung/Geneinschaftsordnung an. Ggf. wird die Zustimmung des Verwalters gefordert. Die sog. Verwalterzustimmung ist aber in meinen Augen nur noch rein formal.
Viele Grüße
Viele Grüße
guckuck2 21.07.2019 09:48
HilfeHilfe schrieb:
Braucht man nicht eh die Zustimmung der WEG ?Das muss erst einmal vereinbart sein und auch dann sind die Hürden hoch. Die Gemeinsschaft kann nur aus wichtigem Grund ablehnen, wenn der Hausfrieden gestört werden würde oder der Erwerber wirtschaftlich nicht leistungsfähig sei. Belege das erst einmal ...
Ich denke nicht, dass dies in einem Haus bzw. Wohnanlage mit 50 Parteien jemand nieder geschrieben hat.
Ähnliche Themen