W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Verkauf Acker / Bauerwartungsland an privat anstatt an Gemeinde


Erstellt am: 05.11.19 21:16

11ant09.11.19 23:08
ernie250 schrieb:

Zur Kauf einer GmbH, welche den Acker besitzt:
Wo genau liegt der Vorteil ? (Außer das es wohl kein Vorkaufsrecht mehr gibt ?)
Wohlgemerkt ohne Jurist zu sein denke ich, daß das Vorkaufsrecht auch von einem Erben weiter zu beachten ist, und ein solcher ist die GmbH praktisch gesehen, wenn der jetzige Eigentümer den Acker in die GmbH einlegt. Dein Erwerb der GmbH ist aber kein Grundstücksgeschäft, weil das Grundstück hier als Sacheinlage fungiert. Folglich ist das erste Grundstücksgeschäft dann erst der Verkauf des Grundstücksrestes. Also, der Ablauf könnte wie folgt sein: I. der Eigentümer gründet die Acker Grundstücksentwicklungs GmbH mit dem Acker als Sacheinlage. -- II. Die GmbH ist nun Eigentümerin des Ackers (kein Grundstücksverkauf). -- III. Du erwirbst die GmbH (wiederum kein Grundstücksverkauf). -- IV. Die GmbH läßt den Acker (Flurstück Nr. XY) teilen, in Dein Beispielwunschgrundstück Nr. XY/2 von 1000 qm und das Restgrundstück Nr. XY/1 von 2300 qm. -- V. Die GmbH veräußert der Gemeinde das Restgrundstück XY/1 - erst das ist nun das Grundstücksgeschäft, bei dem die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht einlöst. -- VI. Die GmbH hat ihren Gesellschaftszweck erfüllt und Du liquidierst sie. Nach meiner Privatmeinung - aber ein Steuerberater sollte da näher am Ball sein - wird erst in Schritt VI Dein Grunderwerb vollzogen und Grunderwerbsteuer ausgelöst. Deswegen solltest Du evtl. - Vorbemerkung siehe vorhergehender Satz - das Grundstück vor der Liquidation an Deine private Rechtspersönlichkeit veräußern, sonst wirst Du während der Liquidation als Bauherr noch Bauträger und zahlst die Grunderwerbsteuer auch auf das Haus. Ohne weitere Einlagen ist die GmbH dann quasi vermögenslos, was ihre Löschung evtl. beschleunigt. Das alles und auch mein Hinweis, daß Du für die Geschäfte mit Dir selbst die Befreiung von §181 Baugesetzbuch benötigst, ist und ersetzt keine Rechtsberatung ! - ich habe Dir hier lediglich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erzählt, wie der leider zu früh verstorbene Karl Ranseier es vorgehabt hätte [/QUOTE][/QUOTE]
nordanney09.11.19 23:26
Oh Gott. Bitte keinen Share Deal für so ein Pillepalle. Zu teuer und zu kompliziert. Der verkaufende Gesellschafter darf übrigens dann nicht 100% seiner Anteile verkaufen, sonst fällt Grunderwerbsteuer an.
Das Konstrukt macht hier absolut keinen Sinn.
11ant09.11.19 23:40
nordanney schrieb:

Der verkaufende Gesellschafter darf übrigens dann nicht 100% seiner Anteile verkaufen, sonst fällt Grunderwerbsteuer an.
Ich sach ja, ich bin da nicht maximal am Ball. Also dann nur 30 Prozent (entsprechend den 1000/3300steln der Fläche), und das Wunschgrundstück wird Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters ernie250
nordanney schrieb:

Oh Gott. Bitte keinen Share Deal für so ein Pillepalle. Zu teuer und zu kompliziert.
Da hast Du völlig Recht, das Instrument ist vor dem Vernunftshintergrund oversized - aber der TE ist ja bang vor dem Vorkaufsrecht, also erläutert man ihm eine mögliche Alternative (die man durchaus auch in der Praxis so anwendet, aber da dann normalerweise nicht für so ein Bonsaiprojekt).
hampshire10.11.19 02:23
ernie250 schrieb:

Zur Kauf einer GmbH, welche den Acker besitzt:
Wo genau liegt der Vorteil ? (Außer das es wohl kein Vorkaufsrecht mehr gibt ?)
Na ja, das Vorkaufsrecht war ja erst mal eine geäußerte Bedenklichkeit.

Weitere Vorteile: Keine Grunderwerbsteuer, weitere Steuerbetrachtungen - z.B. bei Veräusserungsgewinnen...

War ein Lösungsansatz, keine Pauschalempfehlung. Kein Laieninstrument.
HilfeHilfe10.11.19 06:47
ernie250 schrieb:

Ersteinmal vielen Dank für das Feedback !

Mein Bekannter hat mit der Gemeinde schon über den potenziellen Verkauf an mich gesprochen - und somit war ich auch schon bei dem Stadtbaumeister und der verantwortlichen Sachbearbeiterin und habe den Bebauungsplan gesehen.
Hier wurde generell auch über die Auswahl eines Grundstückes gesprochen, auch wenn dieses nicht fixiert wurde. In dem Baugebiet sind mehrere Grundstücksbesitzer, die nach dem Umlageverfahren ein Baugrundstück behalten wollen.
Aber es war klar schnell zu spüren, das der Verkauf an mich nicht die favorisierte Variante der Gemeinde ist


Zum Vorkaufsrecht:
Da kann ich ja eigentlich entspannt sein: Da ich ja auch mehr bezahle als die Gemeinde, können Sie kaum mitgehen - sonst würde die Gemeinde die anderen Verkäufer ja benachteiligen....

Zur Erschließung:
Die Erschließungskosten wurden mit 100-120 €/m² angegeben. Ich denke das macht die Gemeinde...
Da der Acker quer im Baugebiet liegt - wie soll er dann nicht erschlossen werden ?

Zur Kauf einer GmbH, welche den Acker besitzt:
Wo genau liegt der Vorteil ? (Außer das es wohl kein Vorkaufsrecht mehr gibt ?)

Ich danke im Voraus für euere Geduld und Mühe !

ernie
Ja Erschließung macht die Gemeinde aber du wirst auch zur Kasse gebeten . Oder denkst du du kaufst für 35€ vom Bauern und Erschließung kriegst du for free ? Wohl kaum
Scout10.11.19 09:03
ernie250 schrieb:

Die Erschließungskosten wurden mit 100-120 €/m² angegeben. Ich denke das macht die Gemeinde...
Da der Acker quer im Baugebiet liegt - wie soll er dann nicht erschlossen werden ?
Tja, indirekt erschlossen mit Straßen und so. Als Gemeinde könnte ich mir aus Trotz weil ich das Land nicht kriege auch einen bösen Spaß erlauben: dein Grund wird von den anderen Grundstücken umringt, ohne Leitungen die nach innen führen und nur ein langer Privatweg der Anlieger (Pfeifenstil) geht ins Innere. Deutlich fünfstellige Kosten für die Anschlüsse als Folge.

Und dazu im Bebauungsplan das Loch im Donut als "Wiese" bzw. "Agrarland" eintragen. Was machste dann?!
vorkaufsrechtgrundstücksverkaufgrunderwerbsteuergrundstücksgeschäftrestgrundstückerschließung