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ᐅ Verkauf Acker / Bauerwartungsland an privat anstatt an Gemeinde


Erstellt am: 05.11.19 21:16

Escroda15.11.19 09:41
11ant schrieb:

Denn das klang doch so, als käme aus dem Umlegungs-Zauberbecher automatisch erschlossenes Land wieder heraus (?)
Ja, das tut es auch. Bloß der Zeitpunkt, wann das zugeteilte erschlossenen Bauland dann auch tatsächlich vor Ort erschlossen ist und damit bebaut werden kann, ist ungewiss.
11ant15.11.19 18:47
Aha. Ein Freund von mir besaß letztes Jahr solche Grundstücke, die bereits umgelegt waren (im Sinne von überplant, mit satt Verkehrsfläche davon abgeschnitten umgeschnitten und dann neu numeriert), aber die Erschließung hätte er noch selber organisieren und zahlen sollen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda16.11.19 19:11
11ant schrieb:

aber die Erschließung hätte er noch selber organisieren und zahlen sollen.
Ich kenne zwar kein Umlegungsverfahren, wo das so gemacht wurde, aber theoretisch ist auch eine erschließungsbeitragspflichtige Zuteilung möglich. Dann kann die Gemeinde aber keine Werte mehr abschöpfen, weswegen ich diese Option gar nicht in Erwägung gezogen habe.
Wenn das beim TE so geplant ist, könnte seine Rechnung aufgehen, wobei die Erschließungskosten dann nur eine grobe Schätzung der Gemeinde sein dürften, die bei öffentlichen Aufträgen oft genug mächtig daneben liegt.
11ant16.11.19 19:19
Escroda schrieb:

aber theoretisch ist auch eine erschließungsbeitragspflichtige Zuteilung möglich.
Im Falle meines Freundes geht es der Gemeinde wohl komplett am Allerwertesten vorbei, ob der Umlegung überhaupt jemand eine Erschließung folgen läßt.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
erschließung