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ᐅ Vereinfachte Baugenehmigung in Brandenburg - Friständerung!!!


Erstellt am: 30.01.21 20:05

mjammjammjam30.01.21 20:05
Hallo,

wie sehr viele Familien haben wir im letzten Jahr den Bau eines Einfamilienhaus in Brandenburg geplant. Im Herbst waren wir froh darüber, dass das Baukindergeld bis zum 31. März 2021 verlängert wurde. Wir waren sicher, dass wir das abgreifen werden können, da unser Architekt uns auf das vereinfachte genehmigungsverfahren hinwies. Das ist ja immer dann möglich, wenn man sich komplett an den Bebauungsplan hält. Frist in Brandenburg, die das Bauamt bei der Genehmigung ab Antragseinreichung einhalten muss: 1 Monat.

Und nun passiert das: das Land Brandenburg hat zum 1.1.2021 eine neue Bauordnung verabschiedet. Auch der betreffende Paragraph 63 zur vereinfachten Genehmigung wurde angepasst. Die Frist beträgt nun nicht mehr einen, sondern drei Monate! Und schwups, stehen durch diesen politischen Eingriff zur Unzeit hunderte Finanzierungspläne auf dem Spiel.

Ich kapiere nicht, warum die Politik damit nicht einfach noch ein Jahr warten hätte können. Hat da niemand an diejenigen Familien gedacht, die das in ihren Tilgungsplan mit einkalkuliert haben?!

Hat hier noch jemand das Problem? Oder hat jemand bereits erste Kontakte zu den Bauämtern aufgenommen um dieses Problem anzusprechen?
Steven30.01.21 21:10
mjammjammjam schrieb:

Hat da niemand an diejenigen Familien gedacht, die das in ihren Tilgungsplan mit einkalkuliert haben?!
Hallo mjammjammjam

doch, genau daran hat man gedacht. Wenn ein Geschenk zu teuer wird, versucht man aus der Numemr raus zu kommen.

Steven
danixf30.01.21 21:22
Bin der Meinung wer so knapp finanziert, dass 1200€ im JAHR ausschlaggebend sind für eine Finanzierung über 20-30 Jahre, hat es nicht anders verdient. Nicht umsonst wird oft genug gewarnt über zu enge Finanzierungen. Am Besten sind die, die noch mit dem Haus der Oma spekulieren und jetzt mit 1% tilgen.
Ok es kann natürlich noch mehr sein, wenn man mehrere Kinder hat.. Aber sind wir ehrlich. Was sind bitte 12,24 oder selbst 36T Euro bei den jetzigen Preisen? Eigentlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein...
hanse98730.01.21 22:16
Da Baukindergeld ist ein schönes Zubrot, aber eine Finanzierung muss auch ohne Förderung klappen. Wenn es ohne nicht geht, ist alles zu knapp kalkuliert!

An euerer Stelle würde ich mich schnellstens die vereinfachte Genehmigung anstoßen und mit dem Bauamt kontakt aufnehmen.
Yaso2.030.01.21 22:25
hanse987 schrieb:

Da Baukindergeld ist ein schönes Zubrot, aber eine Finanzierung muss auch ohne Förderung klappen. Wenn es ohne nicht geht, ist alles zu knapp kalkuliert!

An euerer Stelle würde ich mich schnellstens die vereinfachte Genehmigung anstoßen und mit dem Bauamt kontakt aufnehmen.

Seh ich genau so! Gas geben und zeitgleich ganz freundlich beim Bauamt mit Hinweis auf die neue Situation aufmerksam machen. Das sitzen auch Menschen und mit Glück sogar jemand mit Verständnis für die Situation 🙂
guckuck231.01.21 07:22
Der Beschluss zur Änderung der Bauordnung dürfte deutlich länger her sein als die Verlängerung der Antragsfrist des Baukindergelds.

Diese sinnlose Steuerverschwendung ist glücklicherweise zeitlich befristet und wie immer gilt, den Letzten beißen die Hunde.
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