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ᐅ Unterstützung zur Haus- und Grundstücksplanung

Erstellt am: 01.01.19 13:45
W
Winterson
Hallo Zusammen!
Wir sind nun eine ganze Ecke weiter gekommen, haben ein Grundstück gekauft, Abstand von Heinz von Heiden und Stadt&Land genommen und ein Haus durch einen Architekten planen lassen, die Ausführung wird ein kleinerer Generalunternehmer machen. Hier sind wir euch sehr dankbar, denn schlussendlich haben die Impulse des Hausbauforums zu unserem Strategiewechsel geführt.
Wir haben in sehr kurzer Zeit viele Dinge erledigt, welche normalerweise in Wochen ablaufen würden. Finanzierung, Grundstückskauf, Hausplanung und auch die Positionierung des Hauses auf dem Grundstück. Genau hier kommen wir auch nicht so richtig weiter und haben nun Zeit, etwas "Luft" zu holen und nach eurer Meinung / eurem Rat zu fragen.

Wir haben links neben dem eigentlichen Grundstück einen 1,26cm breiten Streifen, welcher sich zu Beginn und zum Ende unseres Grundstücks verjüngt. Dieser ist nach Grundbuch als Nutzfläche zu unserer eigenen Nutzung beschrieben, eine Bebauung mit zB einer Garage ist jedoch nach Auskunft der Stadt nicht gestattet. Uns fehlt hier eine Idee für eine sinnvolle Nutzung.

Was haben wir vor: Errichtung eines konventionellen, freistehenden Wohnhauses mit 35° Satteldach in 2 geschossiger Bauweise auf einem 482m² großem Grundstück + 30m² Nutzfläche. Die Wohnfläche beträgt 145cm² zzgl. 78m² Nutzfläche, ein Keller ist nicht geplant. Die Ausrichtung der Terrasse ist Richtung Süden bzw. Westen. Es ist eine Garage geplant, welche wir im Moment aus Kostengründen kippen könnten, oder eine Alternative (welche?) unter Einbeziehung der Nutzfläche denkbar wäre.

Zum Grundriss:
Wir haben 2 Kinder, möglicherweise wird die Familie noch wachsen. Wir benötigen unbedingt ein Arbeitszimmer. Dies zusammen wollen wir später im Dachgeschoss umsetzen. Bis dahin verwenden wir die Ankleide als Arbeitszimmer. Wir bevorzugen im EG eine offene Bauweise mit möglichst viel Licht. Im OG sind Fenster usw. auf die Süd- und Westseite ausgerichtet. Das Dachgeschoss wird bereits zu Beginn vorbereitet (Treppe, Fußbodenheizung, Fenster, ggfs. Dachflächenfenster)



Lageplan eines Wohngebiets mit farblich markierten Grundstücken und Kreis um ein Haus.

Detaillierter Grundriss des Erdgeschosses eines Hauses mit Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur und Terrasse.

Nordansicht eines Einfamilienhauses als Architekturzeichnung mit Fenstern

Grundriss Obergeschoss: Schlafzimmer, Kind 1, Kind 2, Bad, Flur und Treppen

Grundrissplan des Spitzbodens mit Treppe, Flur und Abstellräumen

Suedansicht eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Garage, architektonische Zeichnung



Wir sind auf eure Rückmeldung gespannt.
Climbee03.01.19 07:39
Winterson schrieb:
Liebe Leute, vielleicht liegt es daran, dass das zur Verfügung stehende Material verwendet wird und nicht immer alles so vorbereitet werden kann, dass die Threadleser vom Lesen befreit werden.

Ich kann lesen und lese daher verschiedene Threads, nicht nur deinen. Wenn ich antworte, schaue ich mir meist einfach noch einmal die Pläne an und da ist es dann schon hilfreich, wenn wenigstens überall erkennbar ist, wo Norden ist. Warum es zu viel verlangt ist, ein Bild zu drehen, bevor man es hoch lädt, ist mir allerdings nicht klar. Wenn ich Unterstützung will, dann mach ich es für die Leute, die ich darum bitte, doch möglichst einfach. Auch eine Art der Höflichkeit...
E
Escroda
03.01.19 08:38
Winterson schrieb:
Dieser ist nach Grundbuch als Nutzfläche zu unserer eigenen Nutzung beschrieben, eine Bebauung mit zB einer Garage ist jedoch nach Auskunft der Stadt nicht gestattet. Uns fehlt hier eine Idee für eine sinnvolle Nutzung.
Hatte ich falsch verstanden. Der Streifen gehört gar nicht zum Baugrundstück sondern ist euer Miteigentumsanteil am Nachbargrundstück? Da hat es sich deine Gemeinde aber leicht gemacht. Statt den Bebauungsplan zu ändern soll jetzt befreit werden? Und die veränderte Erschließung sollen die Anlieger bezahlen? Unter den Voraussetzungen ist eine sinnvolle Nutzung natürlich ausgeschlossen. Darfst Du den Streifen überhaupt einfrieden? Naja, solange Du Dich nicht an den Instandhaltungskosten beteiligen musst, kann man ja damit leben.

Was sagt denn die Stadt zum Planungsrecht? Nach derzeitigem Rechtsstand wäre ein Satteldach nicht erlaubt. Ist eine Befreiung in Ausicht gestellt worden? Und Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bleiben trotzdem so üppig dimensioniert? Dann hätte der Bauplatz ja doch noch Positives zu bieten.
RomeoZwo03.01.19 08:45
Winterson schrieb:
Wir haben lediglich den Wunsch geäußert, keine Gitter vor den Fenstern haben zu wollen.
Hast du schonmal dran gedacht statt Gittern Absturzsicherungen aus Glas zu verbauen? Haben wir gemacht, da wir auch keine Gitter wollten.

Beispielbild:

Weiße mehrstöckige Gebäudefassade mit zwei Fenstern und Glasbalkon
kaho67403.01.19 09:02
Escroda schrieb:
Der Streifen gehört gar nicht zum Baugrundstück sondern ist euer Miteigentumsanteil am Nachbargrundstück? Da hat es sich deine Gemeinde aber leicht gemacht. Statt den Bebauungsplan zu ändern soll jetzt befreit werden?
Kann das mal jemand erklären? Was ist der Zweck des Ganzen und warum macht man nicht einfach die Straße breiter?
E
Escroda
03.01.19 09:21
kaho674 schrieb:
Kann das mal jemand erklären?
Ich spekuliere ja noch:
<Fakten>Der Bebauungsplan sieht hier Mischgebiet mit Flach- oder Pultdächern vor. Die Grundstücke sollten eigentlich mit mischgenutzten Gebäuden bebaut werden, die über private Verkehrsflächen erschlossen werden sollten. Da die Nachfrage an Einfamilienhäusern aber so groß war, hat man die Grundstücke nicht auf Gewerbe- und Geschosswohnungsbau, sondern auf EFHs zugeschnitten, ohne jedoch den Bebauungsplan zu ändern.</Fakten>
<Mutmaßung> Und jetzt weiß man nicht, was man mit den ursprünglichen Erschließungsflächen anfangen soll. Also zwingt man die Anlieger bzw. die bauwilligen Erwerber, Anteile von den Flächen zu erwerben.
kaho674 schrieb:
Was ist der Zweck des Ganzen
Der Zweck ist, eine Bebauungsplan Änderung zu vermeiden - viel Arbeit, teuer und zeitaufwendig.
kaho674 schrieb:
und warum macht man nicht einfach die Straße breiter?
Weil mit der Privatisierung die Gemeinde mit der Fläche nichts mehr zu tun hat.
</Mutmaßung>
kaho67403.01.19 10:11
Ah, verstehe. Wenn man die Flächen dem Baufenster des TE zuschlagen würde, brächte das ebenfalls eine Änderung der Pläne mit sich, was man ja vermeiden möchte, korrekt?
bebauungsplanpläneanliegergrundstücke