Unterschiedl. Anteil/Eigenkapital für Bau. Wie fest schreiben?

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N

nordanney

Was würde im Falle einer Trennung passieren?
Würde dann das Haus 50:50 aufgeteilt, obwohl ich wesentlich mehr Eigenkapital eingebracht habe?
Ich kann zwar keine Rechtsberatung vornehmen, doch m.W. gilt - sofern Ihr bei der Heirat nichts anderes vereinbart - die Zugewinngemeinschaft. D.h. dass zu Zeitpunkt der Heirat geschaut wird, wer was mit in die Ehe einbringt. Du bringst das Grundstück und Eigenkapital mit ein, Deine Freundin nichts. Der Mehrwert, der sich im Laufe der Jahre mit dem Haus bildet, wird geteilt. nicht aber der Teil, den Ihr jeweils mit in die Ehe bringt. Im Falle einer Trennung ist als Mathe angesagt...
Möge mich ein Jurist korrigieren
 
B

Bauexperte

Hallo,

manch mal frage ich mich wirklich, wie der potenzielle Bauherren darauf schließt benachteiligt zu sein, wenn er einige Euronen spart, statt sie in eine vernünftige Beratung zu investieren. Bei einem Gesamtvolumen bei Euch > TEUR 400

Nun ist es so das ich ca. 150.000€ Eigenkapital und meine Freundin 50.000€ Eigenkapital mitbringe.
Ein Forum kann Dir nicht den Notar ersetzen, geschweige davon, daß Rechtsberatung ein gefährliches Feld für einen Forenbetreiber ist. Der User Nordanney hat Dir die korrekte Antwort geliefert; im Falle der Trennung bleiben die Werte vor der Eheschließung der Hebel zum Ansatz.

Die restlichen 200.000€ werden wir finanzieren und wir beide als Schuldner drin stehen und auch beide diese Schulden ab bezahlen.
Im Grundbuch werden wir beide eingetragen.
Dann wird zum Zeitpunkt der Trennung der Wert des Hauses bestimmt und beider Vermögen von vor der Eheschließung in Abzug gebracht. Der Rest wird geteilt bzw. müßt Ihr Euch wechselseitig auszahlen.

Du kannst sogar innerhalb der Ehe Gütertrennung beibehalten und trotzdem den Hausbau gemeinsam finanzieren. Sucht einen Notar Eures Vertrauens auf und klärt den worst case; das ist sinnvoll investiertes Geld und verhindert Streit dort, wo er ohne Vorbereitung zwangsläufig entsteht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

ergänzend nur noch eines: Du schreibst, Ihr bekommt das Grundstück (geschenkt nehme ich mal an).

Fragt auch hier vor dem Grundstücksübertrag bei einem Notar und einem Steuerberater nach, wie Ihr das am besten macht.

Innerhalb der Familie gibt es ganz andere Freibeträge wie zwischen Familie und (potenzieller) Schwiegertochter...

Nicht dass hier plötzlich noch
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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