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ᐅ Ungewöhnlich dünne Giebelwand oder normal für 1981?


Erstellt am: 13.12.25 00:32

S
Schroedi
14.12.25 13:44
Gut. Also wir werden uns bzgl. der Giebelwände und allem anderen mit einem Energieberater austauschen. Ich denke der wird dann die Möglichkeiten aufzeigen, welche wir haben. Ich danke euch für die Antworten.
R
Rübe1
15.12.25 08:48
OK, wie erkläre ich in Kurzform WEG und real: also, bei Reihenhäusern ist oftmals WEG-Teilung. Das ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Eigentumswohnung mit Garten (Sondernutzungsrecht). Da schaut man sich die Teilungserklärung an und darin steht, was wem gehört und wie es zu unterhalten ist. Wenn (!!) jetzt die Fassade Gemeinschaftseigentum ist (aufgrund der Besonderheit des Objektes, Ansicht) dann darfst Du an der Fassade selbständig nichts verändern, sondern brauchst die Zustimmung aller Eigentümer. Jetzt mal Landesbauordnung und das beiseite gelassen. Gehört Dir die Fassade alleine, kannste quasi machen was Du willst. Das wäre dann auch bei Realteilung so.
Y
ypg
15.12.25 09:04
Rübe1 schrieb:

OK, wie erkläre ich in Kurzform WEG und real: also, bei Reihenhäusern ist oftmals WEG-Teilung. Das ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Eigentumswohnung mit Garten (Sondernutzungsrecht). Da schaut man sich die Teilungserklärung an und darin steht, was wem gehört und wie es zu unterhalten ist. Wenn (!!) jetzt die Fassade Gemeinschaftseigentum ist (aufgrund der Besonderheit des Objektes, Ansicht) dann darfst Du an der Fassade selbständig nichts verändern, sondern brauchst die Zustimmung aller Eigentümer. Jetzt mal Landesbauordnung und das beiseite gelassen. Gehört Dir die Fassade alleine, kannste quasi machen was Du willst. Das wäre dann auch bei Realteilung so.
Schroedi schrieb:

Mit Ausnahme von vielleicht 3-4 Häusern haben alle noch genau diese Konstruktion.
Meist muss nur der Bebauungsplan die Veränderung „erlauben“.
Heutzutage weicht man wegen der EEG auch solche Einschränkungen auf.
R
Rübe1
15.12.25 10:41
ypg schrieb:

Meist muss nur der Bebauungsplan die Veränderung „erlauben“
Ich glaube, Du hast das Konstrukt WEG und Gemeinschaftseigentum nicht verstanden... da ist Landesbauordnung, Bebauungsplan usw. außen vor...
Y
ypg
15.12.25 12:35
Rübe1 schrieb:

Ich glaube, Du hast das Konstrukt WEG und Gemeinschaftseigentum nicht verstanden... da ist Landesbauordnung, Bebauungsplan usw. außen vor...
Nein, ich „glaube“ aber hier nicht an WEG, bis der TE etwas anderes erzählt.
1
11ant
15.12.25 17:14
Schroedi schrieb:

Wir überlegen gerade, ob es Sinn macht die Rechtecke innen zu öffnen, tiefer abzukoffern, auf insg. 140mm Dämmung zu erhöhen und dann doppelt beplankt wieder zu schließen.
Mehr oder weniger genau so würde ich das hier auch machen. Aus meiner Sicht ist das je Fassade und Hausseite ein Bauelement vergleichbar einer Pfosten-Riegel-Kombination, das ich energetisch wie ein Fenster mit mehrheitlich nicht-durchsichtigen "Scheiben" als Füllungen betrachten würde. Billig wird das nicht. Schaut mal z.B. bei Prefa nach heutigen Materialien für die Erneuerung der äußeren Ansichtsfläche der Ausfachungen. Mit einem Architekten mit Zusatzqualifikation Energieberater würde ich da allerdings VOR dem Erwerb durchgehen. Das wird schon so eckiges Geld kosten, daß es beim Preis des Hauses berücksichtigt sein will.
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fassadeenergieberatergemeinschaftseigentum