K
Krampmeier
Heute kam ein ausgesprochen unfreundlich formulierter Brief als Einschreiben mit Rückschein von unserem Bauträger. Die Firma aus Norddeutschland baut für uns momentan ein Reihenhaus. Eigentlich sollten die Häuser schon im Oktober 2013 fertiggestellt sein. Seit Januar 2014 ist auch eine (geringe) Vertragstranche fällig. Sofern in einem normalen Tempo weitergearbeitet wird, sollte es aber problemlos möglich sein, die Bude noch im April fertigzustellen. Der Bauträger verlangt nun, dass wir die beigefügte Bürgschaft von einem Versicherungsunternehmen als Sicherheit für "die Rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel" akzeptieren und im Gegenzug die 5% des Kaufpreises, die wir vertragsgemäß einbehalten haben, nun innerhalb von 10 Tagen zahlen. Wenn ich darüber nachdenke, in welcher Situation ich zu einem solchen Schritt greifen würde, stellt sich ein sehr mulmiges Gefühl ein. Um das Geld etwa 2 Monate eher zu bekommen, nimmt der Bauträger die Kosten und Mühen einer Bürgschaft auf sich? Kennt sich jemand hier mit diesem Thema aus und kann mir etwas über die möglichen Hintergründe sagen? Kann der Bauträger die Umwandlung der Sicherheitsleistung wirklich einfach so fordern? Gibt es Nachteile für mich? Ich kann mir vorstellen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherung schwieriger ist als der Einbehalt der Sicherheitsleistung bis zur Behebung der Mängel. Bereitet sich der Bauträger also schon darauf vor, ein mangelhaftes oder unfertiges Haus zu übergeben?