ᐅ Überwachungskameras DAFÜR/DAGEGEN
Erstellt am: 16.12.2019 14:55
Musketier 18.12.2019 09:59
Scout schrieb:
Genau- nichts! Oder hast du Angst dass dich dein eigener Hund oder dein Kind verklagen könnte?Der Postbote z.B. Mycraft 18.12.2019 10:01
Musketier schrieb:
Ich habe schon überlegt, ob statt Kameras ein 500W LED Fluter zur Abschreckung mehr bringt.Es ist wie immer. Die Kombination bringt es. Schon kann auch die Kamera viel mehr erkennen, da ja mehr Licht vorhanden ist. haydee 18.12.2019 10:02
Das Gefühl ist nicht schön. Zu wissen, das Fremde in deinen persönlichsten Sachen gewühlt haben. Dort wo nahestehende Personen Nichtmal einen Blick reinwerfen.
Das hat zumindest meiner einen Freundin sehr zu schaffen gemacht.
Sammelkörbe und Eimer werden manchmal als Code gebraucht.
Tagsüber niemand da, Hund, alleinstehende Frau usw. Stand mal in der Zeitung. Seit dem Umzug gab es bei uns keine mehr. In der alten Straße haben wir und unsere Nachbarn die zum Feuerwehrhaus gestellt. Sind ja höflich
Das hat zumindest meiner einen Freundin sehr zu schaffen gemacht.
Sammelkörbe und Eimer werden manchmal als Code gebraucht.
Tagsüber niemand da, Hund, alleinstehende Frau usw. Stand mal in der Zeitung. Seit dem Umzug gab es bei uns keine mehr. In der alten Straße haben wir und unsere Nachbarn die zum Feuerwehrhaus gestellt. Sind ja höflich
Scout 18.12.2019 10:20
Musketier schrieb:
Der Postbote z.B.Ein Hinweisschild auf Überwachung reicht in diesem Fall. Betreten muss er dass Grundstück auch dann nicht wenn vorne an der Grenze der Briefkasten hängt und eine Klingel vorhanden ist. Musketier 18.12.2019 10:49
Scout schrieb:
Ein Hinweisschild auf Überwachung reicht in diesem Fall. Betreten muss er dass Grundstück auch dann nicht wenn vorne an der Grenze der Briefkasten hängt und eine Klingel vorhanden ist.Wir hatten das Thema gerade mit unserem Datenschutzbeauftragten für ein betriebliches Gelände mit Besucherverkehr.Wenn ich mich recht entsinne muß laut unserem Datenschutzbeauftragen nicht mal ein Schild stehen. Als Aufnahmegrund reicht der Schutz des Eigentums. Allerdings dürfen die Aufnahmen nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich sein.
Öffentliche Bereiche dürfen natürlich nicht überwacht werden.
Wenn man das aufs Haus ummünzt, wären wir wieder an der Stelle, wo man zwar aufnehmen darf, aber das nicht ungeschützt ins Internet stellen darf.
Mycraft 18.12.2019 11:13
Musketier schrieb:
aber das nicht ungeschützt ins Internet stellen darf.Das sollte man sowieso in jedem Fall vermeiden. Dies ist einfach nur grob fahrlässig.