ᐅ Überwachungskameras DAFÜR/DAGEGEN
Erstellt am: 16.12.2019 14:55
Joedreck 21.12.2019 07:14
Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung betrifft das Kunsturhebergesetz. Dort stehen auch die Ausnahmen.
ludwig88sta 21.12.2019 07:41
Der eine sagt Kunsturheberrecht, der andere DSVGO, der andere der/die/das....
"seit Jahren diskutiert" zwickt sich dann wieder mit der erst letztes Jahr in Kraft getretenen DSGVO.
Man würde es zum Nachlesen und Nachvollziehen deutlich einfacher machen, wenn man konkrete Gesetzestexte + Kommentare / Urteile dazu zitieren bzw. die Angaben mit Paragraph/Artikel machen würde, wenn man es denn auch sicher weiß und nicht nur (der eine nett, die andere weniger nett) daherschreibt
"seit Jahren diskutiert" zwickt sich dann wieder mit der erst letztes Jahr in Kraft getretenen DSGVO.
Man würde es zum Nachlesen und Nachvollziehen deutlich einfacher machen, wenn man konkrete Gesetzestexte + Kommentare / Urteile dazu zitieren bzw. die Angaben mit Paragraph/Artikel machen würde, wenn man es denn auch sicher weiß und nicht nur (der eine nett, die andere weniger nett) daherschreibt
ludwig88sta 21.12.2019 07:45
Ach ja, soeben gelesen und falls du es noch nicht wusstest auch interessant
Quelle Test.de, 27.08.2019
Ja. Kauf und Einbau der Geräte werden von der Förderbank KfW in Frankfurt am Main bezuschusst. Die Zuschussbeträge sind gestaffelt. Für die ersten 1 000 Euro Ihrer Ausgaben erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Für jeden weiteren Euro bekommen Sie nur noch einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Der Staat gibt maximal 1 600 Euro dazu. Wenn Sie also für die Videokamera und die Installationsarbeiten 1 200 Euro ausgeben, erhalten Sie insgesamt als Zuschuss 220 Euro. Wie Sie den Zuschuss beantragen, erfahren Sie bei der KfW im Internet.
Quelle Test.de, 27.08.2019
Andrea85 21.12.2019 08:45
ludwig88sta schrieb:
Ach ja, soeben gelesen und falls du es noch nicht wusstest auch interessant
Quelle Test.de, 27.08.2019Vielen Dank! Das suche ich mir doch gleich mal. guckuck2 21.12.2019 08:50
Scout schrieb:
er meinte Gesetzbuch und Paragraph für deine Aussage.Ach so
Die Antwort bleibt die Selbe. Ich habe mir die Worte nicht selbst ausgedacht. "Betroffenenrechte DSGVO" oder "Recht am eigenen Bild" sowie "Persönlichkeitsrecht" kann man in die Datenkraken der eigenen Wahl eintragen und erhält umgehend die Quellen.
Wer selbst dafür zu faul ist, bekommt zu doofen Fragen doofe Antworten.
guckuck2 21.12.2019 08:51
ludwig88sta schrieb:
"seit Jahren diskutiert" zwickt sich dann wieder mit der erst letztes Jahr in Kraft getretenen DSGVO.Auch gewaltig falsch, denn vor der DSGVO gab es schon ein BDSG und darauf fußende Urteile, die diese Frage zur Genüge beabreitet haben.