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ᐅ Übers Ohr gehauen beim Grundstückskauf


Erstellt am: 14.11.16 20:58

Dennisharald18.11.16 22:54
HilfeHilfe schrieb:
mich würde interessieren ob du das Gespräch mit dem verkäufer gesucht hast
Natürlich haben wir gleich als wir vom Bauamt erfahren haben gleich Kontakt mit dem Verkäufer und Makler aufgenommen.
Da ist aber nicht viel einsehen das sie uns über's Ohr gehauen haben
Bauexperte18.11.16 23:38
Guten Abend,
Dennisharald schrieb:

Hinterfragt haben wir nicht viel da es vom Notar selbst die Aussage kamm dass das Wegerecht gesichert sei den es wäre ja Blödsinn das Grundstück zu kaufen wenn man da nicht hoch kommt. Also war für uns als Laie alles klar.
Ein Wegerecht sagt wenig, bis gar nichts über die mögliche Bebaubarkeit eines Grundstückes aus.

Du hast vorausgesetzt, daß Du mit rudimentärem Wissen die richtigen Schlüsse ziehst. Jetzt ist das Kind im Brunnen; ich hoffe sehr, daß Du zukünftig nachfragst, bis Du sicher bist, die für Dich richtige Entscheidung treffen zu können!
Dennisharald schrieb:

Jetzt nach dem wir beim Verkäufer und Notar nachgefragt haben kamm die Aussage das man davon ausgegangen ist das hier keine Baulasten nötig wären
Leider hast Du erst jetzt nachgefragt .... ich frage mich schon die ganze Zeit, weshalb Du nicht _vor Kauf_ das Gespräch mit dem Bauamt gesucht hast. Liegt der Grundstückspreis tatsächlich bei TEUR 15?

Nicht zu wissen, ist nichts Schlimmes - es gibt aber immer Menschen, welche sich mit der jeweiligen Problematik auskennen; nicht zu hinterfragen, immer recht teuer. Der Beweis des einen, wie des anderen, dürfte nahezu zu Null tendieren.
Dennisharald schrieb:

Also wenn das ein Architekt(Verkäufer) und ein Notar nicht wissen wer dann?
Die beiden können - im günstigsten Fall - auch nicht über Wasser laufen.
Dennisharald schrieb:

Bitte schalte diesen "Gruß" bei Tapatalk® ab. Danke!

Grüße, Bauexperte
Otus1119.11.16 07:33
Dennisharald schrieb:
(...)
Da ist aber nicht viel einsehen das sie uns über's Ohr gehauen haben.

Gemach, nicht so schnell...

Der Wortlaut der besagten Grunddienstbarkeit durch die Stadt zugunsten der Öffentlichkeit lautet konkret wie?
Payday21.11.16 13:49
Dirk Grafe schrieb:
Ja - und es wäre Pflicht des Notars gewesen, das mal auf Deutsch für Laien zu erklären. Ich wette 1€, dass das nicht oder nur völlig unzureichend stattgefunden hat. Falls doch, war der TE ein Zocker und hat jetzt eine kleine Aufgabe vor sich.

Das wird zumindest (zeit-)aufwändig. Als Einstieg in eine gedeihliche Nachbarschaft auch nicht gerade von Vorteil.

MfG
Dirk Grafe
ich hatte zwar erst 2x kontakt mit einen notar(vertrag), aber beidemale wurden kritische dinge vom notar ohne nachfragen und ohne aufforderung für laien erklärt. das hier wäre so ein fall gewesen, wo der notar den käufer(threadersteller) nochmal genau erklärt, was er sich da einhandelt. denn genau dafür ist der notar ja da, ansonsten könnte man sich so einen teuren Anwalt auch sparen 🙂
DG21.11.16 21:46
dennisharald"]
Also wenn das ein Architekt(Verkäufer) und ein Notar nicht wissen wer dann?
[/quote]

Ein Vermesser mit öffentlich-rechtlicher Zulassung (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) und/oder eine öffentliche Vermessungsstelle. 😉

Aber es ist normal, dass wir als Vermesser von solchen Dingen erst erfahren, wenn das Kind im Brunnen liegt. Ich habe es in 8 Jahren bisher noch nie erlebt, dass ein Notar uns angerufen hat und sich nach der Sinnhaftigkeit eines Kaufvertrags hinsichtlich Teilung/Bebaubarkeit erkundigt hat - aber ich habe schon mehrfach Kunden mit notariellen Kaufverträgen bei mir im Büro gehabt, deren Vorhaben ich nach 1 Minute Betrachtung mit einem klaren "Nein" oder aber auf Grund von erheblichen (von den Kunden unerwarteten) Nachforderungen/Mehrkosten/Mehraufwändungen ad acta legen musste.

[QUOTE="Bauexperte schrieb:


Die beiden können - im günstigsten Fall - auch nicht über Wasser laufen.

Die beiden sollten es immer wissen, vor allem im Verbund oder zumindest auf die etwaigen Probleme bei der Bebauung hinweisen.

Wie vor einiger Zeit im Forum erklärt hat, sind private Grunddienstbarkeiten und öff.-rechtliche Baulasten so zu betrachten, dass sie nur in Gemeinsamkeit eine vollständige Rechtsbasis bilden - und das muss ein Notar wissen, zumindest darauf hinweisen. Auch ungefragt.

Notare und wir Vermesser als "öffentlich Bestellte" haben an der Stelle eine Aufklärungspflicht, d.h., es ist grundsätzlich egal, ob der Kunde fragt oder nicht - ich muss ihn auf die etwaigen Nachteile hinweisen. Oder aber mir schriftlich bestätigen lassen (zB per Klausel im Vertrag), dass bestimmte Gefahren auf den Käufer übergehen (zB Verzicht auf Baulastenauszug im Kaufvertrag, das wird oft gemacht). Dann aber auch eindeutig abfragen, dass die entsprechende Klausel und deren Rechtskonsequenz verstanden wurde.

Was natürlich nicht bedeutet, dass man als Laie nicht nachfragen sollte, wenn man etwas nicht verstanden hat - aber wir als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und Notare fertigen täglich Urkunden, in denen Dinge stehen, mit denen die meisten Menschen nur einmal oder wenige Male im Leben in Berührung kommen und die auch für Laien teilweise völlig unverständlich sind, wenn man das nicht mehrfach erläutert.

Klar, manchmal kommt man sich vor wie 'ne Schallplatte, weil man das täglich runterbetet, aber das entbindet am Ende nicht von der Aufklärungspflicht. Ich habe es bisher ca. 3-4 mal erlebt, dass ich eine Unterschrift nicht entgegengenommen habe, weil ich gemerkt habe, dass derjenige nicht verstanden hat, worum es geht bzw. was er da beurkundet. In solchen Fällen - zB bei sehr alten Leuten oder Menschen, die einen Betreuer/Vormund bräuchten, aber keinen haben/wollen - macht man sich ggflls. strafbar, wenn man deren Unterschrift einholt, obwohl man als Verhandlungsleiter merkt, dass die die Konsequenzen ihres Handelns gar nicht überblicken.

Ok, das ist jetzt weit ausgeholt und ich gehe auch nicht davon aus, dass der TE in diesem Fall in die Kategorie der völlig Ahnungslosen fällt - aber die Aufklärungspflicht der Notare/öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist rechtlich verankert und (meiner bescheidenen Meinung nach) ein hohes Gut, das man nicht allzu leichtfertig auf's Spiel setzten sollte.

MfG
Dirk Grafe
notarevermesservermessungsingenieuraufklärungspflichtbauamtbebaubarkeitbrunnenvertragklauselunterschrift