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ᐅ Testament wie vorgehen? Bitte um Erfahrungen, Tipps!


Erstellt am: 11.04.2025 10:22

Arauki11 14.04.2025 14:48
Grundaus schrieb:

eine Unterschlagung von einen Testament ist strafbar und kann bis zu 5 Jahre Gefängnis geben. Außerdem ist es fraglich ob es noch gilt, wenn es jemand Jahre nach dem Erbfall einsetzt
Das ist in solch einem Fall ja keinesfalls eine Unterschlagung, so schnell gehts damit dann auch wieder nicht.

Grundaus 14.04.2025 15:26
Arauki11 schrieb:

Das ist in solch einem Fall ja keinesfalls eine Unterschlagung, so schnell gehts damit dann auch wieder nicht.
nach § 2259 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Zurückhaltung eines Testaments strafbar. Der überlebende kann nicht nach Jahren, wenn es zu Meinungsverschiedenheit mit den anderen Erben gekommen ist, das Testament hervorholen und behaupten, ich bin jetzt Alleinerbe

Arauki11 14.04.2025 15:34
Grundaus schrieb:

nach § 2259 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Zurückhaltung eines Testaments strafbar.
Dort wird die Ablieferungspflicht beachrieben. Dazu muss aber erst Jemand da sein, der das Ding und Händen hält. Eine Unterschlagung, wie geschrieben, ist es also nicht, die nämlich ist in §246 StGB beschrieben und trifft hier nicht zu; von einer Strafbarkeit steht auch Nichts im Baugesetzbuch, sondern nur, dass die Pflicht für denjenigen besteht, der es in Besitz hat.
Ich verstehe schon, was Du meinst, das ist aber eben nicht die genannte Unterschlagung; es ging mir um die Begrifflichkeit.

HilfeHilfe 15.04.2025 06:53
Hallo, wir haben nun ein Berliner Testament für 15 € aus dem Netz runtergeladen, werden es handschriftlich abschreiben und im Nachlassgericht hinterlegen. Das kostet glaub nochmal 95€.

Danach ist der Lack ab, unsere Kinder haben ein erfülltes Leben, Sie werden es auch im Studium etc. haben und vermutlich auch nie Geldsorgen dank uns. Ob Sie dann doch noch im Erbfall Ihren Pflichtteil wollen werden wir dann sehen.

Ist mir egal.

houser 15.04.2025 12:58
ypg schrieb:

Was hat das für ein Vorteil? Was ist bei 3-4 Kindern? Woher diese Beiträge generieren, wenn man im Laufe der Zeit nichts ansparen konnte, weil z.B. die Ausbildungen der Kinder bezahlt wurden und nahe an der Rente das einzige, was man sich erspart, der Wohnwagen und ein neues Auto ist?
Ich habe 2 Brüder, wir sind also zu Dritt. Es ist ja kein Muss, man kann den Pflichtteilsverzicht auch ohne Gegenwert unterschreiben, nur fällt es so leichter. Das Angebot kam übrigens von den Eltern, die das mit dem Notar besprochen hatten. Niemand von uns Kindern hatte das im Sinn. Bei uns war der Fall etwas komplizierter. Mein Vater hatte ein 2. Haus von seinem Bruder geerbt, das er verkaufen wollte. Da ich auf der Suche nach einer Immobilie war, kam ich auf die Idee, es zu übernehmen per Kauf zum Gutachterwert (damit es fair gegenüber meinen Brüdern bleibt), der auch Grundlage für die Auszahlung eines Miterben war.
Mein "Vorab-Pflichtteil" kam nie zur Auszahlung, sondern wurde mit dem Kaufpreis des Hauses verrechnet und meine Brüder konnten aus dem Geld, das ich für das Haus bezahlte, ihren Vorab-Anteil bekommen, ebenso konnte daraus die Erbschaftssteuer, die mein Vater zahlen musste, beglichen werden. Es blieb auch für meine Eltern noch etwas übrig. So wurde letztendlich das Erbe meines Onkels in der Familie aufgeteilt.
Vorteile für alle:
- Meine Brüder hatten selbst bereits Häuser gehabt und konnten die Finanzspritze da gut einsetzen.
- Ich habe das Haus meines Onkels übernommen und anschließend umgebaut. Das sparte mir die Grunderwerbsteuer gegenüber einem fremden Objekt, das ich auch noch nicht gefunden hatte (beim Kauf vom Vater fällt die nicht an). Zudem steht das Haus nur wenige 100m von meinem Elternhaus entfernt, so dass ich jederzeit helfen kann, wenn Bedarf ist.
- Meine Eltern haben in dem Zuge ihr Testament geregelt und vor beider Tod gibt es erst einmal keine zu befriedigenden Ansprüche.
Inzwischen ist mein Vater vor 4 Jahren bereits verstorben und meine Mutter Alleinerbin gemäß dem Berliner Testament. Nach ihrem Tod werden wir das Elternhaus wahrscheinlich als Erbengemeinschaft verkaufen und den Ertrag durch 3 teilen, also alles ganz easy. Falls meine Mutter es nicht verwerten muss für ihre Pflege. Aber solange ich kann, springe ich da ein, ist ja nah bei mir.
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