Terrassenbetonplatte trotz Drainagematte noch abdichten?

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W

wadi1962

Guten Tag an das Forum

Ich beabsichtige, auf meiner Terrassenbetonplatte mittels Stelzlager Betonplatten oder Keramikplatten zu verlegen.
Aus diesem Grund habe ich mich im Netz mit mehreren Vorschlägen beschäftigt. Man schlägt vor, die Platte zweimal mit Dichtschlämme zu versehen und daran letztendlich eine Drainagematte zu legen (und darauf dann die Stelzlager).
Könnt ihr das so bestätigen? Würde einmal Dichtschlämme nicht auch ausreichen? Oder statt der Dichtschlämme einmal Bitumenanstrich? Ausdünstungen/Gerüche durch den Bitumenanstrich?

Danke und Gruß

Dirk
 
O

Offtopic

Ich würde nix machen jeder Anstrich der Unterkonstruktion verhindert dich das absickern vom Wasser.

Ich würde die Stelzlager auf Gummipuffer setzen zum aukustischen entkoppeln und fertig.
 
W

wadi1962

Wie jetzt? Das Wasser soll ja nicht auf dem Beton langlaufen. Keine Dichtschlämme, sondern nur Drainagematte?

Gruß

Dirk
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Dirk.
Wenn die Bodenplatte erdberührt eingebaut wurde, sich darunter also keine Räumlichkeiten verbergen, ist eine Abdichtung nicht erforderlich.
Genau so wenig eine Drainage. Wenn die Bodenplatte nicht über ein Gefälle verfügt, was ich mir denke, ist es bei der vorbeschriebenen Bauweise vollkommen unbedeutend. Ein gut verdichteter Beton nimmt quasi kaum Waser auf (wir unterscheiden zwischen Wasser und Feuchtigkeit!!).
ei fehlendem Gefälle würden mit oder auch ohne Abdichtung & Co. immer Pfützen, so wie auch derzeit, auf der Betonoberfläche stehen bleiben.
Eine Dichtschlämme kannst Du aufbringen, sie hat aber weder eine positive noch eine negative Auswirkung.
Du möchtest auf Stelzlagern Betonwerksteinplatten oder Keramikplatten verlegen?
Denke bitte daran, dass derartige Platten erst ab 40mm Dicke ohne rückseitige Unterstützung (und die haben wir bei aufgestelzten Platten nicht) tragfähig sind.
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Viel Erfolg: KlaRa
 
W

wadi1962

Hallo Dirk.

Denke bitte daran, dass derartige Platten erst ab 40mm Dicke ohne rückseitige Unterstützung (und die haben wir bei aufgestelzten Platten nicht) tragfähig sind.
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Viel Erfolg: KlaRa

Hallo KlaRa

Deinen letzten Satz habe ich nicht verstanden. Bei Platten der Stärken 20mm oder 30mm und der Maße 400mm x 400mm oder größer hätte ich in der Mitte der Platte von unten noch mittig eine Stelze o.ä. als Stütze gesetzt. Das müsste doch dann reichen, damit nichts einbricht .....

Gruß

Dirk
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Bei den genannten Abmaßen muss bei ≥40mm Gesamtstärke mittig keine Stütze gestellt werden!
Üblich sind zudem Stützen, bei welchen jeweils ein Eckbereich (von weiteren 3 angrenzend verlegten Platten) Einsatz finden.
Bei 20mm dicken Platten ist die Lastaufnahme begrenzt.
Entsprechende Hinweise finden sich in Anlehnung in der DIN 18560 Teil 2. Bei einer angenommenen Flächenbelastung bis 2kN/m² benötigt man die vorgenannte Plattendicke bei Einzellasten/Punktlasten bis 100kg. Das entspräche eine statischen Flächenbelastung bis max. 200 kg/m². Würde auf der Fläche getanzt werden, sähe die Sache schon wieder ungünstiger aus.
Für die Anforderungen im Wohnungsbau nimmt man eine Einzellast bis 2kN bei einer Flächenlast bis 300 kg/m² an. Dann allerdings reichen die 40mm Plattendicke auch nicht mehr und man muss auf mind. 55mm Dicke erhöhen.
Eine weitere Verlege- bzw. Einbauvariante (bei dünneren Plattendicken) wäre natürlich, den Oberbelag oberhalb einer Drainplatte in eine Splittschüttung zu setzen.
Die (groß und fett geschrieben) Verlegevariante gibt es nicht.
Die Begleitbedingungen von Objekt und geplanter Nutzungsart legen fest, welche Variante bzw. Aufbaumethode angewandt werden müssen.
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Gruß: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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