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ᐅ Telefonische Bauvoranfrage abgelehnt


Erstellt am: 20.09.2017 15:55

Snoopy123 20.09.2017 15:55
Hallo zusammen,

hoffentlich könnt ihr uns Ratschläge geben.

Zu unserem Anliegen:
Vor einiger Zeit haben wir ein Baugrundstück erworben und haben nun begonnen unser Traumhaus, eine Toskana Bauweise 1 1/2 geschossig zu planen. Leider wurde uns recht schnell eine Abfuhr von der Baubehörde erteilt.

Begründung: Traufhöhe von maximal 4,50 Meter wird überschritten. Da hatte der Herr von der Behörde ja nicht unrecht, denn im Bebauungsplan steht schwarz auf weiß:

In den Allgemeinen Wohngebiet ist eine Traufhöhe (Traufhöhe = Schrittgerade von Außenwand und Dachhaut) von min. 3,00m und höchstens 4,50 m für I-geschossige Gebäude einzuhalten.

Wir hätten uns mit der Absage auch zufrieden gegeben, weil in diesem Baugebiet so ein Hausstil nicht erwünscht ist. Allerdings steht in der selben Siedlung (der Bebauungsplan schleißt dieses Grundstück mit ein) genau das selbe Haus was wir eigentlich bauen wollen. Fragen uns daher, wieso wir eine Absage erhalten haben und paar Häuser weiter eine Genehmigung erteilt wurde. Wie ist sowas möglich?

Wir bedanken uns jetzt schon für jede Antwort!!!

Gruß
Snoopy

Bau-Schmidt 20.09.2017 16:06
Ja ist möglich. Ich habe mir auch sehr genau Ausnahmen durchgelesen.

Lumpi_LE 20.09.2017 16:18
Bei uns steht ein paar Häuser weiter auch etwas, was wir ursprünglich bauen wollten. Bei der Behörde wurden meine Ausführungen zu dem Gebäude aber konsequent ignoriert, was mich zunächst geärgert und irritiert hat. Irgendwann hab ich dann mal erfahren, dass die Bauausführung nicht der Genehmigung entsprach.. die mussten eine Strafe zahlen und gut war.

Snoopy123 20.09.2017 16:56
Danke für die schnellen Antworten!
Bau-Schmidt schrieb:
Ja ist möglich. Ich habe mir auch sehr genau Ausnahmen durchgelesen.

Kannst du mir Bitte Tipps geben auf welche Ausnahmen ich mich beziehen kann oder wo ich am besten nachlesen soll, damit der Bauantrag auch genehmigt wird?
Lumpi_LE schrieb:
Bei uns steht ein paar Häuser weiter auch etwas, was wir ursprünglich bauen wollten. Bei der Behörde wurden meine Ausführungen zu dem Gebäude aber konsequent ignoriert, was mich zunächst geärgert und irritiert hat. Irgendwann hab ich dann mal erfahren, dass die Bauausführung nicht der Genehmigung entsprach.. die mussten eine Strafe zahlen und gut war.

Über Strafzahlungen habe ich auch schon einiges gelesen. Diese können aber gerne mal bis zu 50.000€ betragen oder es muss zurückgebaut werden. Möchte diese Variante gerne vermeiden.

kaho674 20.09.2017 17:55
Ich würde mich nicht an dem bestehenden Haus orientieren. Möglich, dass diese Baugenehmigung lange her ist und die Gemeinde erst im Nachhinein den Bebauungsplan mit 4,50m beschlossen hat. Dabei verliert Ihr wahrscheinlich nur jede Menge Energie und am Ende geht es doch nicht.

Wir haben ein Haus gebaut im Außengebiet. Darauf hin hat jemand das Nachbargrundstück gekauft und wollte auch bauen. Pustekuchen weil Aussengebiet! Inzwischen hatte die Sachbearbeiterin gewechselt und die hat das strikt untersagt - basta! Unser Haus war ein "Fehler" der Behörde und damit Ende.

nms_hs 20.09.2017 19:33
Snoopy123 schrieb:
Allerdings steht in der selben Siedlung (der Bebauungsplan schleißt dieses Grundstück mit ein) genau das selbe Haus was wir eigentlich bauen wollen. Fragen uns daher, wieso wir eine Absage erhalten haben und paar Häuser weiter eine Genehmigung erteilt wurde. Wie ist sowas möglich?

Bei uns gilt "Bebauen wie Nachbarbebauung". Wir mussten den Bauantrag noch ändern, weil das Haus sonst 9,05 hoch geworden wäre, aber nur 9m erlaubt sind. Schräg gegenüber wurde ein 2,5-Geschosser-DH mit einer Dachterrasse genehmigt. Manche sind halt gleicher

Ich würde einfach mal bei denen klingeln und fragen, wie sie es geschafft haben
traufhöhebehördebebauungsplangebäudegenehmigungbauantrag