Teilungsversteigerung - freihändiger Verkauf / Erfahrungen?

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Franzbrot

Franzbrot

Hallo,

wir haben vor einigen Tagen ein Versteigerungsobjekt aus einer Teilungsversteigerung (von außen) besichtigt. Dh. Lage, Verkehrsemission, Ausrichtung, Umgebung usw.
Auf dem Grundstück selbst waren wir nicht, da das darauf stehende Haus noch von einem Miteigentümer bewohnt wird.

Laut des Maklers bestünde die Möglichkeit das Objekt auch vor der Versteigerung zu erwerben. Das wäre uns auch lieber als die Versteigerung.
Wir haben nur an dem Grundstück Interesse, nicht an dem Haus. Das würden wir nach Erwerb abreissen (so ist es auch im Gutachten zur Immobilie empfohlen. Eine Baugenehmigung für zwei Einfamilienhäuser auf dem Grundstück gibt es bereits.)

Da wir weder mit Verteigerungen noch mit dem "freihändigen Verkauf" Erfahrungen haben, wollte ich Fragen, ob es dazu Tipps oder Erfahrungen hier im Forum gibt?
 
N

nordanney

Da wir weder mit Verteigerungen noch mit dem "freihändigen Verkauf" Erfahrungen haben, wollte ich Fragen, ob es dazu Tipps oder Erfahrungen hier im Forum gibt?
Teilungsversteigerung bedeutet, dass von mehreren Eigentümern einige verkaufen wollen, andere nicht (z.B. bei einer Scheidung). Da man sich aber nicht einigen kann, wird eine Versteigerung eingeleitet - da kann es gut sein, dass z.B. der nicht verkaufswillige Eigentümer das Haus erwerben möchte und ebenfalls bietet (er muss ja auch nicht seinen eigenen Teil bezahlen).
Warum dann aber ein freihändiger Verkauf möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Gerade aus dem Grund, dass mindestens ein Miteigentümer nicht verkaufen möchten, wird ja versteigert.

Erfahrungen zum "Kauf eines Grundstückes / Hauses" gibt es hier mehr als genug. Lies Dich ein oder frag konkret. Alles andere sprengt den Rahmen.
 
Franzbrot

Franzbrot

Erfahrungen zum "Kauf eines Grundstückes / Hauses" gibt es hier mehr als genug. Lies Dich ein oder frag konkret. Alles andere sprengt den Rahmen.
Ich möchte in diesem Fall keine grundsätzlichen/allgemeinen Erfahrungen, sondern wie oben beschrieben zu "Teilungsversteigerungen/freihändigen Verkäufen"

Und dazu kann ich tatsächlich nur relativ allgemein Fragen, da ich keinerlei Erfahrungen habe, was man da beachten muss. Das kann mir eventuell jemand sagen, der Erfahrung hat :)
 
N

nordanney

Ich möchte in diesem Fall keine grundsätzlichen/allgemeinen Erfahrungen, sondern wie oben beschrieben zu "Teilungsversteigerungen/freihändigen Verkäufen"
Ein freihändiger Verkauf ist ein ganz normaler Grundstücks-/Immobilienkauf. Das ist identisch zu allen anderen Kaufverträgen, wenn Du zum Notar gehst. Nix anderes. Du = Käufer einigst Dich mit Verkäufer über einen Preis, sucht einen Notar aus und geht hin, um den Kauf zu beurkunden. Mehr ist da nicht, keine Besonderheiten.

Teilungsversteigerung ist eine Versteigerung bei Gericht. Ist eine Versteigerung wie jede andere auch (also wenn die Bank z.B. ein Haus zwangsversteigern lässt). Gib Ablauf Versteigerung (Haus) bei Google ein, und Du kannst bei den ersten Ergebnissen (eigentlich egal, welches) den konkreten Ablauf erlesen. Der ist bei jeder Versteigerung gleich - nur der Grund der Versteigerung ist bei Dir ein anderer.
 
11ant

11ant

Die Wahlfreiheit eines freihändigen Verkaufes bei Vorliegen von Gründen für eine Teilungsversteigerung ist so ungewöhnlich, daß diese Merkwürdigkeit erst einmal ergründet werden müßte, ehe man näher darauf eingehen könnte.
 
Franzbrot

Franzbrot

Ein freihändiger Verkauf ist ein ganz normaler Grundstücks-/Immobilienkauf. Das ist identisch zu allen anderen Kaufverträgen, wenn Du zum Notar gehst. Nix anderes. Du = Käufer einigst Dich mit Verkäufer über einen Preis, sucht einen Notar aus und geht hin, um den Kauf zu beurkunden. Mehr ist da nicht, keine Besonderheiten.

Teilungsversteigerung ist eine Versteigerung bei Gericht. Ist eine Versteigerung wie jede andere auch (also wenn die Bank z.B. ein Haus zwangsversteigern lässt). Gib Ablauf Versteigerung (Haus) bei Google ein, und Du kannst bei den ersten Ergebnissen (eigentlich egal, welches) den konkreten Ablauf erlesen. Der ist bei jeder Versteigerung gleich - nur der Grund der Versteigerung ist bei Dir ein anderer.
Danke, aber das habe ich bereits auch alles ergoogelt. Mir geht es nicht darum zu verstehen um was es sich hier handelt gem. Begriffsdefintion.
Was eine Teilungsversteigerung oder der freihändige Verkauf ist, das weiß ich daher und habe mich darüber auch informiert.
Wie bereits erwähnt geht es mir um Erfahrungen & Tipps.

Es ist nämlich eben in diesem konkreten Fall kein "ganz normaler Immobilienverkauf". Das könnte man evtl. bei einer Zwangsversteigerung behaupten, wo oft Banken die Gläubiger sind, und man mit diesen "normal" (normal wäre für mich allerdings eher, dass es einen mehr oder weniger solventen Verkäufer gibt, er auch wirklich verkaufen will...) verhandelt.
Da es ja aber hier eine Erben- bzw. Gläubigergemeinschaft ist, gibt es nicht einen Verkäufer mit dem ich mich zusammensetzen und einigen muss/kann, sondern (vermutlich - sonst wäre es keine Teilungsversteigerung...) mehrere Eigentümer. Daher ist in so einem Fall auch oft ein Insolvenzverwalter bzw. spezielle Makler (die auf diese Fälle spezialisiert sind, in diesem Fall ist es die KFW Koblenz, tätig, der diese Verhandlungen mit dem Gläubigerausschuss führt.)

@11ant ja, mir erscheint das auch komisch. Werde aber gleich auch noch mal die betreffenden Makler anrufen und das in Erfahrung bringen.
Wir hatten das Grundstück aber erstmal nur in der zvg gefunden und jetzt erst gesehen, dass sich wohl auch ein spezialisierter Makler drum kümmert. Was auch immer es heißt ;)
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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