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ᐅ Strategiebesprechung Hauskauf oder "Wie weit sollte ich gehen?"


Erstellt am: 27.05.24 13:58

K
kbt09
28.05.24 17:53
Deshalb hatten wir ja schon über
Evolith schrieb:

Der Vorkaufsberechtigte ist (eigentlich) vor dem Verkauf über den Vorgang und die Konditionen zu informieren.
gesprochen und es kostet 3 Klicks um dann zu z. B. diesem Vorschlag der Vorgehensweise zu kommen:


Dokument mit Regeln zum Vorkaufsrecht beim Hausverkauf, Abschnitte und Nummern.
E
Evolith
29.05.24 07:41
MachsSelbst schrieb:

Was schadet es, sich vom Begünstigten schriftlich den Verzicht aufs Vorkaufsrecht bestätigen zu lassen? Sollte absolut kein Problem sein, wenn tatsächlich kein Interesse vorliegt.

Und genau hier wird es jetzt richtig schwer. Begünstigt ist eine Firma, eine wirklich große. Von dieser haben wir vor 8 Jahren unser Grundstück gekauft (ehemaliges Rekultivierungsgrundstück).
Die Firma hat in der Zeit 2 mal ihren Namen gewechselt und sich strukturell mächtig entwickelt. Ich arbeite immer mal wieder mit dieser Firma zusammen und weiß, wie unglaublich umständlich es ist, dort einen Verantwortlichen zu finden.
Wenn der Verkäufer und meine Eltern sich auf einen Preis geeinigt bekommen, dann werde ich gucken müssen, ob ich unseren damaligen Verkäufer noch anpingen kann. Sonst kann das ein langwieriger Spaß werden.

Theoretisch muss das alles der Verkäufer in die Wege leiten, aber der ist Rentner und wohl nicht ganz so einfach.
M
motorradsilke
29.05.24 08:26
Evolith schrieb:


Theoretisch muss das alles der Verkäufer in die Wege leiten, aber der ist Rentner und wohl nicht ganz so einfach.

Eigentlich macht das der Notar. Der setzt den Kaufvertrag auf, den Käufer und Verkäufer unterschreiben. Und dann wird das an den Vorkaufberechtigten gegeben.
N
nordanney
29.05.24 08:31
Evolith schrieb:

Theoretisch muss das alles der Verkäufer in die Wege leiten,
Nicht ganz. Das macht der Notar, denn das Vorkaufsrecht ist eine Verfügungssperre im Grundbuch. Der Berechtigte kann dann Ausüben (denn dann kennt er die Vertragsbedingungen) oder es sein lassen.
E
Evolith
31.05.24 12:12
nordanney schrieb:

Nicht ganz. Das macht der Notar, denn das Vorkaufsrecht ist eine Verfügungssperre im Grundbuch. Der Berechtigte kann dann Ausüben (denn dann kennt er die Vertragsbedingungen) oder es sein lassen.

Na da bin ich ja mal gespannt. Das dürfte dann ein paar Monate dauern, bis ein Verkauf geregelt ist.

Leider hat sich der Makler noch nicht gemeldet. Wir wissen also nicht, ob das Angebot beim Verkäufer einen Herzinfarkt oder Lachanfall ausgelöst hat.
N
nordanney
31.05.24 12:15
Evolith schrieb:

Das dürfte dann ein paar Monate dauern, bis ein Verkauf geregelt ist.
Nach Baugesetzbuch MUSS der Berechtigte innerhalb von zwei Monaten nach Übersendung des Kaufvertrages sein Recht ausüben. Danach kann er es nicht mehr. Also wird die Abwicklung Monate dauern, aber spätestens 2,5 Monate nach Kaufvertragsabschluss sollte spätestens der Kaufpreis fällig sein.
notar