Stadt beanstandet Dachpfannen nach Bau

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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E

Escroda

Abgesehen davon: "Was steht - steht" bzw, in eurem Fall "Was liegt - liegt"

Solange man niemanden mit seinen Abweichungen vom Bebauungsplan gefährdet ist es für ein Bauamt kaum möglich, eine nachträgliche Änderung durchzusetzen.
Nein. VG Augsburg, Urteil v. 15.11.2017 – Au 4 K 17.708. Hier musste umgedeckt werden. Ebenso hier:
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 2386/98
Allerdings ging es hier um krasse Farbunterschiede. Im zweiten Urteil wird ausgiebig auf die Farbpalette eingegangen, so dass ich im Fall der TE keine Gefahr für behördliche Anordnungen sehe.
Ob es rot oder braun ist wird das Bauamt im Zweifel entscheiden, nicht die Herstellerbezeichnung und nicht deine Definition.
Ja, vielleicht.
aber leider nicht zu ändern.
Doch, durch Klage.
Dort steht hellgrau und rot. Rot geht von hellrot bis braun. Hellgrau nur das Steingrau.
Die Frage war, was genau im Bebauungsplan steht und das steht sicher nicht so im Bebauungsplan.
Gut, Klagerisiko muss man abwägen. Vielleicht hat ihm die Farbe selbst nicht so gut gefallen, dass er sich widerstandslos gebeugt hat.
 
A

AnSe2019

Also wir haben jetzt mit einem Nachbar gesprochen, dessen Pfannen auch zwar rot, aber so wie unsere eher dunkelrot, sogar bräunlich sind. Er hatte wohl damals auch exakt dieses Schreiben bekommen und nach Nenneung der Herstellerangabe waren die zufrieden. Abdecken und mal eben neu kaufen wäre eh keine Option. Im Bebauungsplan ist nur eine Farbgruppe vorgegeben, es steht sogar wörtlich "in Rottönen". Da würde ich es bei unserem WeinROT sogar auf eine Klage ankommen lassen
 
Z

Zaba12

Nein. VG Augsburg, Urteil v. 15.11.2017 – Au 4 K 17.708. Hier musste umgedeckt werden. Ebenso hier:
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 2386/98
Allerdings ging es hier um krasse Farbunterschiede. Im zweiten Urteil wird ausgiebig auf die Farbpalette eingegangen, so dass ich im Fall der TE keine Gefahr für behördliche Anordnungen sehe.

Ja, vielleicht.

Doch, durch Klage.

Die Frage war, was genau im Bebauungsplan steht und das steht sicher nicht so im Bebauungsplan.
Gut, Klagerisiko muss man abwägen. Vielleicht hat ihm die Farbe selbst nicht so gut gefallen, dass er sich widerstandslos gebeugt hat.
bla bla bla.
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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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