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ᐅ Spitzboden nicht ausbaufähig


Erstellt am: 30.12.2016 16:36

DG 04.01.2017 15:01
Es sind 110m² Grundfläche (EG) im Haus. Ein zweites Vollgeschoss ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig.

Das 1. OG darf (siehe Rechnung Architekt) 74,99% der Grundfläche haben, damit es _nicht_ als Vollgeschoss zählt. Die Rechnung weist nach, dass das Haus im EG 110m² und im 1. OG mit 81,2m² etwas weniger als die zulässigen 82,39m² hat, ergo dürfte das 1. OG noch 1,2m² größer sein oder aber im Spitzboden dürften noch 1,2m² zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden (wenn überhaupt rechtlich möglich).

Das ist aus meiner Sicht ausgereizt, da lt. Bauordnung der gesamte Wohnraum über dem Vollgeschoss (EG) eben nur maximal 82,39m² haben darf. Das kann man theoretisch auch in 2 Obergeschosse bauen, die Fläche von gesamt 82,39m² darf aber nicht überschritten werden.

MfG
Dirk Grafe

Knallkörper 04.01.2017 15:24
Hallo Dirk,

dass die zwei Geschosse addiert werden müssen, wusste ich nicht. Danke.

ypg 04.01.2017 20:31
So wird es sein. An einer Raumspartreppe liegt es zumindest nicht. ( im Plan leider gar nicht zu sehen)
Ich würde an Eurer Stelle Fenster einbauen, Heizung nach oben legen (Lagerfläche muss ja auch eventuell warm sein
und später als Zimmer ausbauen.
Aber ich habe nichts gesagt


Grüsse
vollgeschossgrundflächerechnungwohnraum