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ᐅ Sparanfänger mit Fragen zur Plausibilität des "groben" Plans


Erstellt am: 27.12.15 15:23

Vanben10.03.16 11:04
willo7777 schrieb:
Das ist so nicht richtig. Es werden immer beide Freibeträge auf das Gesamteinkommen angerechnet.

Habe nie etwas anderes behauptet.
In deinem Beispiel würde das zweite Einkommen gefühlt 45% Steuern zahlen, egal wie hoch es ist.

Es geht bei einer Verringerung des steuerpflichten Einkommens (egal ob nun durch Freibeträge oder konkrete Kosten) immer um die Summe, die "am oberen Ende" abgeschnitten wird. Der Grenzsteuersatz ist hier entscheidend.

Wenn nun für Ehepaare ab 120.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen ein Steuersatz von 45% fällig wäre, bedeutet dies, dass bei einem zu versteuernden Einkommen von 130.000 die 10.000 Differenz mit 45% belegt würden.
Liegt nun in einer Ehe das Einkommen eines Partners schon bei 120.000, wird (rechnerisch) auf ein 2. Einkommen sofort der hohe Steuersatz von 45% fällig, da jeder hinzuverdiente Euro das gesamt zu versteuernde Einkommen über die Schwelle von 120.000 schiebt.
Das ist natürlich das Extrembeispiel, aber das funktioniert mit niedrigeren Einkommen und (Grenz-)Steuersätzen grundsätzlich genau so.

Es ist also tatsächlich so, dass in diesem Fall ein 2. Einkommen - unabhängig von der Höhe - rechnerisch ab dem 1. Euro mit 45% Steuern belastet würde.
Auch die Steuererklärungsklassen spielen in der Jahresbetrachtung keine Rolle.

Auch hier wieder die Frage: Wo meinst du gelesen zu haben, dass ich das anders sehe?! Es geht immer um den hier beschriebenen Sachverhalt der Belastung durch den Grenzsteuersatz. Dieser Umstand wird durch Betrachtung unterschiedliche Steuererklärungsklassen (III/V) greifbar.
willo777710.03.16 11:12
Vanben schrieb:
Solange in einer Ehe nur ein Partner arbeitet, kann er den steuerlichen Freibetrag des nicht berufstätigen Partners nutzen.

Es gibt nur einen Freibetrag. Der ist für eine Ehegemeinschaft doppelt so hoch für für einen allein Veranlagten. Es spielt absolut keine Rolle wer wie viel verdient oder ob einer gar nicht arbeitet.

wenn beide gleich viel verdienen und einer eine Gehaltserhöhung um 10k bekommt wirkt sich das genauso aus, als ob einer alles verdient und der zweite einen Job für 10k aufnimmt.

Selbst wenn jemand nur 10k im Jahr verdient und sich Steuererklärungsklasse 3 holt und der andere 120k auf klasse 5 verdient macht das keinen Unterschied am Jahresende, nur die monatlichen Abschläge sind anders.
willo777710.03.16 11:14
Vanben schrieb:


Ein 2. Einkommen bringt also nur dann tatsächlich mehr Geld in die Haushaltskasse, wenn es deutlich über der nun wegfallenden Ersparnis beim 1. Einkommen liegt.

Die Annahme ist falsch und maximal für die Abschläge korrekt. dafür gibt es 4/4 mit Faktor.
Vanben10.03.16 12:01
willo7777 schrieb:
Es gibt nur einen Freibetrag. Der ist für eine Ehegemeinschaft doppelt so hoch für für einen allein Veranlagten.

Der Streitpunkt ist jetzt akademisch. Ich habe mich so ausgedrückt, um deutlich zu machen, dass der eine gemeinsame Freibetrag sich aus den zwei individuellen zusammensetzt und somit derjenige vom Partner quasi "mitgenutzt" werden kann.
Es spielt absolut keine Rolle wer wie viel verdient oder ob einer gar nicht arbeitet.

wenn beide gleich viel verdienen und einer eine Gehaltserhöhung um 10k bekommt wirkt sich das genauso aus, als ob einer alles verdient und der zweite einen Job für 10k aufnimmt.

Selbst wenn jemand nur 10k im Jahr verdient und sich Steuererklärungsklasse 3 holt und der andere 120k auf klasse 5 verdient macht das keinen Unterschied am Jahresende, nur die monatlichen Abschläge sind anders.

Ich weiß langsam nicht mehr wie ich das noch anders erklären soll.

Selbstredend bleibt in jedem Fall durch ein 2. Einkommen am Ende auch mehr netto in der Haushaltskasse. Die Frage ist nur "wie viel" und daraus resultierend "lohnt sich das?". Durch eine hohe steuerliche Belastung auf das zusätzliche Einkommen (ganz egal ob das nun eine Gehaltserhöhung bei A oder B, oder ein ganz neuer Job ist) und unter Berücksichtigung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem zusätzlichen Einkommen anfallen (Kinderbetreuung, Auto, Haushaltshilfe etc.) bleibt am Ende in gewissen Konstellationen (wie hier bei der des TE) nicht genug Geld übrig, als dass es sich für das Paar (als wirtschaftliche Einheit) finanziell betrachtet lohnt.
nms_hs10.03.16 19:19
Bieber0815 schrieb:

Wenn das verfügbare Einkommen 4500 Euro ist, dann verbleiben nach einer Rate von 1800 Euro noch 2700 Euro (fünf Euro ins Phrasenschwein). Sehr viele Leute, auch mit Haus, kommen damit aus.

Ohje..Asche auf mein Haupt. Als ich in meiner Tabelle nach den geplanten Kosten geschaut habe, habe ich die Rate mitmarkiert - und dann die 1800 abgezogen...

Insofern revidiere ich meine Aussage und behaupte das Gegenteil

Auch wenn mir persönlich 1800 zu viel wäre, würde das auch in meinen Hauskostenschätzungen möglich sein, dann aber mit Einschränkungen.
Mattheu17.03.16 00:09
Hallo zusammen,

hier mal ein kleines update...

Eigenkapital: ca. 40K
KFW: 50K
KFW Flexi: 80K
Bank: 390K
Total ca. 560K

Das bei einer Rate von 1800 mit Zinzbindung auf 30 Jahre. Restschuld 60K
Diese werden mit Sondertilgung während der 30 Jahre reduziert.

Also, das ist das was man mir anbietet. Bisher.

Alle meinten, dass da noch etwas "Luft" ist, da man hier und da noch etwas machen kann. (2.te Stelle hinterm Komma).

Das nur mal so nebenbei...
einkommengrenzsteuersatzfreibetraggehaltserhöhungratekfw