W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Sparanfänger mit Fragen zur Plausibilität des "groben" Plans


Erstellt am: 27.12.15 15:23

Vanben09.03.16 23:55
Solange in einer Ehe nur ein Partner arbeitet, kann er den steuerlichen Freibetrag des nicht berufstätigen Partners nutzen. Je höher der Grenzsteuersatz des berufstätigen Partners, desto höher die daraus resultierende Entlastung - im Extremfall ~45% des aktuellen Freibetrags.

Ein 2. Einkommen bringt also nur dann tatsächlich mehr Geld in die Haushaltskasse, wenn es deutlich über der nun wegfallenden Ersparnis beim 1. Einkommen liegt.
Bieber081510.03.16 07:45
Ah, okay, verstehe! (Grundfreibetrag derzeit 8.652 €/a, 45 % davon sind 3893,40 €/a oder 324 €/Monat. ... Aus meiner Sicht praktisch nicht relevant, da dürften die hier diskutierten Fälle drüber liegen. Danke für die Erläuterung!)
willo777710.03.16 07:49
Das ist so nicht richtig. Es werden immer beide Freibeträge auf das Gesamteinkommen angerechnet. In deinem Beispiel würde das zweite Einkommen gefühlt 45% Steuern zahlen, egal wie hoch es ist. Auch die Steuererklärungsklassen spielen in der Jahresbetrachtung keine Rolle.
Musketier10.03.16 07:59
Ich stimme Willo7777 zu. Einzig der 2. Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000€ geht flöten.
Im Gegenzug könnte ein gerüngfüge (pauschal versteuerter) Job könnte die ganze Rechnung auf den Kopf stellen. Da ist es tatsächlich so, dass der Steuerpflichtige mit 100T€ Einkommen + rd 5T€ pauschal versteuertem Job des Ehegatten dem Pärchen mit 2x 52,5T€ besser gestellt sind.
Steffen8010.03.16 08:09
Sehr interessant bzgl. Splitting Zum Glück haben wir ein Steuerbüro was sich für viel Geld damit beschäftigt. Zum Thema "Frau geht arbeiten oder bleibt heim" mal ein anderer Aspekt: Meine Frau verdient im Jahr (30h Wochen), was ich im Monat habe. Sie hat ein netto im Monat von ca. 1300 EUR. Wir zahlen fast 800 EUR im Monat für die Kita und meine Frau braucht ein Auto für die Arbeit. Das beziffere ich mal mit rund 300 EUR pro Monat. Was glaubt Ihr warum geht Sie arbeiten? Wegen dem Geld?

Geld ist nicht alles und die Frauen im "Osten" ticken da vielleicht noch etwas anders als im "Westen".

Gruss, Steffen
Bieber081510.03.16 10:13
Gut, dass mein Splitting-Verständnis nun doch wieder gerade gerückt ist. Irgendwie fand ich die Argumentation überzeugend ... warum auch immer. Trotzdem Danke für _alle_ Beiträge zum Thema.
einkommensplitting