ᐅ Sind Rückstauklappenin Hochwassergebiet immer notwendig?
Erstellt am: 22.01.18 22:41
Uwe8224.01.18 17:27
wrobel schrieb:
Sind Abläufe unterhalb der Rückstau ebene ist eine Hebeanlage zwingend notwendig.Also soweit mir gesagt wurde, ist es nicht notwendig. Wenn die Rückstauklappe zu ist, sollte man unten eben kein Abwasser einleiten. Solange man noch eine Toilette oberhalb der Rückstauebene hat, ist eine Hebeanlage nicht vorgeschrieben, eine elektrische Rückstauklappe reicht.toxicmolotow schrieb:
Und so wie es in der letzten Grafik dargestellt Ist, darf es nicht laufen. Die Sperre muss m.M.n. (Laie) zwischen Abfluss im KG und von oben eintreffenden Leitungen.//EDIT: Da ist ja keine Rückstauklappe verbaut, also funktioniert das so. Allerdings braucht man eben Leitungen nach, die erst nach oben und dann nach unten gehen.Alternativ mit Rückstauklappe: Es müssen getrennte Abwasserrohre einmal für unter der Rückstauebene und einmal oberhalb der Rückstauebene in den Kanal führen. Damit ist gewährleistet, dass oberhalb ständig entwässert wird und unterhalb reinläuft.
toxicmolotof24.01.18 19:49
wrobel25.01.18 16:20
wrobel schrieb:
Sind Abläufe unterhalb der Rückstau ebene ist eine Hebeanlage zwingend notwendig.
OlliMoin Moin
Ich zitiere mich selbst noch mal.
Das ist das wirklich zählt.
Toxi hat dahingehend schon nicht unrecht, das es eindeutig besser wäre den Strang vom EG u. OG einzeln und unabhängig vom Keller an den Kontrollschacht an zu schließen.
Bei einer Verstopfung / Rückstau zwischen Haus und Schacht sind dann beide Stränge unabhängig zu betreiben.
Wenn ihr euch die erste Skizze noch einmal genau anseht ist zu erkennen, das das Wasser aus dem Keller über die Rückstauebene gepumpt wird. (der Rohrbogen der im EG sichtbar ist)
Wenn ihr jetzt mal gedanklich den Schacht mit Wasser füllt, ist zu erkennen das zuerst Wasser oben über den Schacht austritt bevor es über den Bogen zurück in den Keller läuft.
Nur so und nicht anders ist die Installation fachgerecht.
Olli
toxicmolotof25.01.18 20:32
Stimmt, im Bild ganz oben ist eine Kleinhebeanlage verbaut. Also da wäre ohne Rückstauklappe auch ok.
Uwe8226.01.18 19:56
wrobel schrieb:
Ich zitiere mich selbst noch mal.
Das ist das wirklich zählt.Dann wäre das hier im Baugebiet aber bei jedem nicht normgerecht. Denn im Kellergeschoss hat jeder eine elektrische Rückstauklappe, aber keiner hat eine Hebeanlage.Was mir gerade noch einfällt, was wir natürlich auch beachten müssen: Wrobel hat in dem Fall natürlich recht, wenn die Kanalsohle oberhalb der Abflüsse liegt, es also nicht durch Gefälle abfließen kann. Dann muss eine Hebeanlage her. Aber solange das gewährleistet ist, und die anderen Bedingungen (Toiletten usw.) erfüllt sind, reicht eine Rückstauklappe.
McEgg26.01.18 22:39
Ok, für mich heißt das dann, dass ich wie geplant keine Rückstauklappen benötige, da ich keinen Auslass unter der Rückstauebene habe. Sehr gut.... Danke euch.
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