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ᐅ Siemens Studioline - habe ich alle "Montagsgeräte" erhalten?


Erstellt am: 13.07.23 10:03

mayglow17.07.23 12:49
Spülmaschine ist zumindest bei uns in der Familie das, was am ehesten den Geist aufgibt, bisher egal welche Marke. Irgendwie habe ich da schon lange die Hoffnung verloren, dass die lange hält, auch in der zukünftigen Küche 🤨 Letztes mal hatten wir das Glück, dass es noch ganz knapp in der Garantie war... Aber deine Montagsgerätecharge klingt schon übel.

Irgendwie bin ich da ja fast froh, dass wir Kühlschrank und Mikrowelle freistehend selbst besorgen. Hatte ein bisschen dem nachgetrauert, dass es nicht so hübsch ist, aber zumindest spart man sich den Kram mit ein und ausbauen und muss sich nicht noch mit dem Küchenstudio abstimmen... Kaputtgehen kanns natürlich trotzdem
OWLer17.07.23 19:07
Yaso2.0 schrieb:

Ich hatte mich mit meiner ersten Reklamation ans Küchenstudio gewandt und der verwies mich direkt an den Hersteller..

Der Gewährleistungszeitraum ist ja noch nicht um. Da es sich um wiederkehrende Fehler handelt zu denen es schon Kundendiensteinsätze gab, braucht er ja auch nicht mit der Beweislastumkehr zu kommen.

Händler schriftlich (Post - Einwurfeinschreiben?) zur Reparatur auffordern. Dann gilt auch das Recht auf Austauschgerät nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen oder sowas wie Wandlung aka Geld zurück.

Meine Laienmeinung.

Dass sich die Händler so aus der Gewährleistung rauswinden, ist maximal frech. Seine Pflicht es es dann, sich um die Reparatur zu kümmern. Wenn er das über den Werkskundendienst macht, auch gut. Aber 2 Jahre Gewährleistung hat jeder Händler in Deutschland mindestens auf Neuware zu geben!
i_b_n_a_n18.07.23 10:52
Sehe das wie , zudem die Beweislastumkehr inzwischen erst nach einem Jahr (statt wie früher nach 6 Monaten) eintritt.
hanghaus202318.07.23 11:48
Ich kann von einem Kauf eines Wäschtrockners bei einem Grosshändler berichten. Erst nach dem 3. Nachbesserungsversuch wurde die Ware zurückgenommen. Der 3 malige Reparaturversuch war vermutlich am Ende teurer als ein Austausch.
Tolentino18.07.23 11:58
Aber Grosshändler ist ja wieder anders. Da ist der Geschäftsakt ja immer zwischen Kaufleuten. Da gilt entsprechend auch ein anderes Mängelbeseitigungsrecht.
Oder meinst du einen großen Elektronikmarkt?
evelinoz19.07.23 15:09
Yaso2.0 schrieb:

Allerdings muss ich persönlich sagen, dass ich das Kochfeld, auch ohne die technischen Probleme, nicht erneut kaufen würde.
mich wundert es immer, dass doch noch, meist Männer, auf diese Gimmicks reinfallen. Das Kochfeld ist nicht vollflächig, es hat "nur" wie alle anderen 7.3kW und man kann die Töpfe nicht so frei stellen, wie versprochen wird. Die andere Sache ist die, wer als hauskoch kocht gleichzeitig mit 6 Kochgeschirren? Je mehr Elektronik in ein Gerät eingebaut ist, um so mehr kann es kaputtgehen und die Reparaturkosten bringen einem zum Heulen. Ob die Nudeln auf diesem sehr teuren Kochfeld kochen oder dem halb so teuren Gerät, ist den Nudeln egal. Geschmacklich, also das Ergebnis, ist das Gleiche.
beweislastumkehrreparaturgewährleistungkochfeld